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Niedersächsisches Kultusministerium
Quelle: hauptsache-musik.org · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei der musikalischen Bildung von Kindern und Jugendlichen in Kindertagesstätten und Schulen. Die Förderung erhalten Sie für überregionale, innovative und institutionsverbindende Projekte wie Breitenförderung, Begabungsförderung, Fortbildungsmaßnahmen für Multiplikatoren und Kooperationsprojekte mit Einbindung in bestehende musikpädagogische Netzwerke. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise 50 Prozent der Gesamtausgaben, maximal jedoch EUR 15.000. Die Bagatellgrenze beträgt EUR 2.500. Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis spätestens zum 15.11. für das folgende Jahr beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB), Lüneburg.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind der Landesmusikrat Niedersachsen e.V. , seine angeschlossenen Verbände sowie sonstige niedersächsische musikpädagogische Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Als Institution sollten Sie sich am Gemeinwohl orientieren. Sie müssen Personal einsetzen, das durch ein Musikpädagogik-Diplom, als staatlich geprüfte Musiklehrkraft oder als Lehrkraft an öffentlichen Musikschulen qualifiziert ist. Der Honorarsatz des beteiligten Personals darf EUR 35,00 pro Stunde nicht überschreiten. Sie müssen Ihr Projekt grundsätzlich innerhalb eines Kalenderjahres durchführen. Sie erhalten keine Förderung für unbare Eigenleistungen.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — ; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
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Offizielle Programmseite öffnenQuellseite zuletzt am 2026-10-25 verglichen.