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Fördergeber nicht belegt
Quelle: mabb.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg fördert Maßnahmen und Projekte zur Vermittlung von Medienkompetenz. Sie erhalten die Förderung vor allem für Projekte, mit denen Informations- und/oder Nachrichtenkompetenzen gestärkt werden, Wissen zur rechtlichen, organisatorischen, kulturellen und ökonomischen Beschaffenheit des Mediensystems, zu inhaltlichen Angeboten, medienkulturellen Praktiken und technischen Rahmenbedingungen sowie zu Nutzungsverhalten und Interaktionsformen vermittelt wird, die medienkritische Reflexion im Umgang mit Desinformation geschult wird, die digitale Mündigkeit von Bürgerinnen und Bürgern in allen Lebensphasen gestärkt wird, neue medienpädagogische und -wissenschaftliche Konzepte erprobt werden, Medieninnovationen und -wandel handlungsorientiert vermittelt werden, aufsuchende Medienbildungsarbeit geleistet wird, der Transfer der Expertise von Medienschaffenden in die Medienkompetenz-Projektarbeit gelingt sowie die Vernetzung von Medienpädagoginnen und -pädagogen sowie Medienschaffenden gefördert wird. Außerdem können Sie eine Förderung für Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung, für die Entwicklung, Produktion und Bereitstellung von Lern- beziehungsweise Informationsmaterialien sowie für Veranstaltungen bekommen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise maximal 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Bei Projekten mit thematischem Schwerpunkt erhalten Sie eine Förderung von bis zu 100 Prozent. Stellen Sie Ihren Antrag bitte formgerecht zu der in der jeweiligen Ausschreibung angegebenen Frist bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Förderprojekt muss im Schwerpunkt einen Bezug zum Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen), zu journalistisch redaktionell gestalteten Telemedien und Medienplattformen, Medienintermediären oder Video-Sharing-Diensten aufweisen. Für Projekte mit kommerziellem Charakter erhalten Sie keine Förderung. Ihr Projekt soll Bürgerinnen und Bürgern aus Berlin und aus dem Land Brandenburg zugutekommen und maximal 1 Jahr laufen. Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichern.
Quelle: Förderung von Projekten im Bereich Medienkompetenz — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
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