Loading...
Loading...
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Quelle: stmelf.bayern.de
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als kommunale Körperschaft bei Investitionsvorhaben zur Attraktivitätssteigerung und Qualitätsverbesserung von Basiseinrichtungen der öffentlichen Tourismusinfrastruktur vorrangig im ländlichen Raum. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: nicht einnahmeschaffende Maßnahmen an oder von Basiseinrichtungen wie Errichtung, Erweiterung, Generalinstandsetzung, Umbau und Modernisierung von Kurparks, Kur- beziehungsweise Wanderwegen einschließlich unentgeltlichen Rastplätzen in anerkannten Kur- und Erholungsorten in Bayern, unentgeltlichen Tourismusämtern und touristischen Informationszentren sowie entsprechende Erschließungsmaßnahmen; die Anschaffung von Loipenspur- und Wegepflegegeräten sowie Maßnahmen zur Besucherstromlenkung sind ebenfalls förderfähig, einnahmeschaffende Maßnahmen an oder von Basiseinrichtungen wie Errichtung, Erweiterung, Generalinstandsetzung, Umbau und Modernisierung von Tagungs- und Veranstaltungsräumen, Veranstaltungszentren, Sole- und Heilwasserleitungen und auch Generalinstandsetzung, Umbau und Modernisierung von Häusern des Gasts, Kurmittel- und Kurhäusern sowie Hallen- oder Thermalbädern ausschließlich für den nicht medizinischen Bereich, Maßnahmen, die der deutlichen und nachweisbaren Steigerung der Energieeffizienz von touristischen Infrastruktureinrichtungen dienen, ohne dass dadurch der touristische Nutzen gesteigert werden muss. In Ausnahmefällen werden Sie auch bei sonstigen Infrastrukturmaßnahmen unterstützt, wenn diese für den Tourismus in Bayern von außerordentlicher Bedeutung und nicht nach anderen Förderprogrammen förderfähig sind. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Förderhöhe beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt normalerweise bei EUR 100.000, bei Loipenspur- und Wegepflegegeräten bei EUR 50.000 und bei Vorhaben zur Herstellung der Barrierefreiheit bei EUR 10.000. Bei einnahmeschaffenden Vorhaben darf die Höhe der Förderung nicht die Differenz zwischen förderfähigen Ausgaben und dem voraussichtlichen Betriebsgewinn übersteigen. Reichen Sie Ihren Antrag bitte bei der zuständigen Bezirksregierung ein.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind kommunale Körperschaften und ausschließlich kommunal getragene Organisationen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Wenn Ihr Vorhaben mit Fördermitteln der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur? ( GRW ) oder des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung ( EFRE ) unterstützt wird, sind auch die Vorschriften des jeweils geltenden Koordinierungsrahmens der GRW beziehungsweise der einschlägigen EU -Bestimmungen maßgebend. Sie führen Ihr Vorhaben vorranging in Gebieten des ländlichen Raums im Sinn des tourismuspolitischen Konzepts und der touristischen Leitbilder der Bayerischen Staatsregierung durch. Ein besonderer Fokus der Förderung liegt dabei auf identifikations- und imagebildende Projekte sowie auf Vorhaben mit innovativen Ansätzen und ökologischer Ausrichtung. Für Ihr Vorhaben liegt ein touristischer Bedarf vor. Die zu fördernde Einrichtung muss öffentlich zugänglich sein und überwiegend touristisch genutzt werden. Sie müssen die für das Vorhaben geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Barrierefreiheit einhalten. Das Vorhaben muss den Anforderungen des Umweltschutzes, der Raumordnung und Landesplanung entsprechen. Sie müssen sich mindestens in Höhe von 20 Prozent an den förderfähigen Ausgaben beteiligen. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein. Die Folgekosten müssen für Sie als Maßnahmeträgerin tragbar sein. Bei Investitionsmaßnahmen von einnahmeschaffenden Einrichtungen müssen Sie vor Beginn der Maßnahme zunächst eine Kosten-Nutzen-Analyse durchführen. Je nach Vorhaben müssen Sie besondere Zweckbindungsfristen einhalten. Von der Förderung ausgeschlossen sind Kosten für den Betrieb oder die laufende Unterhaltung einer Tourismuseinrichtung.
Quelle: Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
Für dieses Programm ist keine bestätigte Bewerbungsfrist vorhanden. Das bestätigt kein offenes Bewerbungsfenster. Prüfe die offizielle Seite, bevor du Arbeit investierst.
Offizielle Programmseite öffnenQuellseite zuletzt am 2026-10-02 verglichen.