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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Quelle: bibb.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Gefördert werden Modellprojekte, die innovative, zielgruppenadäquate und bedarfsorientierte Angebote, Methoden und Instrumente erproben, um Klein- und Kleinstunternehmen (KKU) bei der Befähigung, Initiierung, Aufrechterhaltung und dem Ausbau der betrieblichen dualen Berufsausbildung zu unterstützen. Die Ansätze sollen nach erfolgreicher Erprobung in regionale Unterstützungsstrukturen verankert und auf weitere Unternehmen oder Branchen übertragen werden. Die Förderung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss für eine Laufzeit von bis zu 36 Monaten gewährt. Die Förderquote beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Gesamtausgaben, maximal jedoch 765.000 EUR pro Projekt. Förderfähig ist der projektspezifische Mehrbedarf für Personal (bis zur Entgeltgruppe E 13 TVöD--Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst ), innovative Veranstaltungsformate (bis zu 20.000 EUR pro Projekt) sowie Reisemittel für verpflichtende Vernetzungsveranstaltungen (bis zu 750 EUR pro Person für maximal zwei Personen und zwei Termine jährlich). Ausgaben für Mieten, IT -Ausstattung, Software, Büromaterial, allgemeine Printerzeugnisse und Messebeteiligungen sind nicht förderfähig und müssen als angemessene Eigenbeteiligung eingebracht werden. Die Umsetzung kann flexibel entweder als Einzelvorhaben einer Organisation oder als Verbundvorhaben mehrerer Partnerorganisationen erfolgen.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Folgende rechtliche Vorraussetzungen müssen erfüllt sein: Antragsberechtigung: Sie sind eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts oder eine im Handelsregister eingetragene Personenhandelsgesellschaft des privaten Rechts mit Tätigkeit im Bereich der beruflichen Bildung. Standort: Sie verfügen zum Zeitpunkt der Auszahlung über eine Betriebsstätte, Niederlassung oder Einrichtung in Deutschland. Finanzielle Leistungsfähigkeit: Sie stellen die Gesamtfinanzierung im Bewilligungszeitraum sicher und können die nicht förderfähigen Ausgaben selbst oder durch Dritte aufbringen. Regionale Vernetzung & Strategie: Sie binden relevante Akteure (zum Beispiel Agenturen für Arbeit, zuständige Stellen, kommunale Netzwerke) nachweislich ein und passen Ihr Projekt in die Fachkräftestrategie des jeweiligen Bundeslandes ein. Besondere Voraussetzungen bei Verbundvorhaben: Sie regeln die Zusammenarbeit aller Verbundpartner zwingend in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Sie stellen sicher, dass keine indirekten Beihilfen an Unternehmen fließen (Einhaltung von Nummer 2.2 des FuEuI -Unionsrahmens) und weisen vor der Förderentscheidung eine Übereinkunft nach BMFTR -Vordruck 0110 nach. Ausschlussgründe: Eine Weiterleitung der Fördermittel an Dritte ist unzulässig. Bereits begonnene Vorhaben werden nicht gefördert.
Quelle: Förderung von Modellprojekten zur Entwicklung und Etablierung von Unterstützungsstrukturen zur Fachkräftesicherung (JOBvision) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
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