Loading...
Loading...
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
Quelle: lvwa.sachsen-anhalt.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei Ausgaben, die entstehen, wenn Sie Kulturdenkmale erhalten, pflegen und erschließen. Sie erhalten eine Förderung für Arbeiten an Kulturdenkmalen, die deren Erhalt, Sicherung und Erschließung, auch touristisch, dienen, Sicherung gegen Zerstörung (Feuer, Blitz, Wasser) und Einwirkungen (Sachbeschädigung) durch Unbefugte (Sicherung gegen Einbruch), Arbeiten an Parkanlagen, Gärten und historischen Kulturlandschaften, Maßnahmen im Sinne von Wiederherstellungen und Rekonstruktionen an Kulturdenkmalen, Erwerb von Kulturdenkmalen oder Grundstücken, wenn durch den Ankauf als Voraussetzung die Erhaltung oder Sanierung des Kulturdenkmals gesichert werden kann, Gutachten und Dokumentationen, baugeschichtliche oder restauratorische Untersuchungen und Dokumentationen, wirksame Öffentlichkeitsarbeit, Maßnahmen, die im Denkmalumfeld erforderlich sind und im Sinne des Umgebungsschutzes Einfluss auf das Erscheinungsbild des Denkmals haben, Darstellung der denkmalpflegerischen Bedeutung eines archäologischen Kulturdenkmals, Dokumentation vor der Zerstörung eines Kulturdenkmals, an dem ein erhebliches Landesinteresse besteht, bau- und erkundungsbegleitende archäologische Maßnahmen, Arbeiten zu Denkmalen oder Flächendenkmalen, Denkmalpflegepläne und Stadt- oder Raumkataster, notwendige Vorarbeiten für Baumaßnahmen, Sicherung und Erhalt von beweglichen Kulturdenkmalen sowie Publikationen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise 49 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. In begründeten Fällen kann der Fördersatz höher liegen, Sie müssen sich jedoch mindestens mit 10 Prozent beteiligen.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Erhaltungspflichtige eines Kulturdenkmals oder Erhaltungspflichtige im Sinne des Umgebungsschutzes gemäß Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sowie natürliche und juristische Personen. Landeseinrichtungen sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie erhalten die Förderung vor allem für Vorhaben, die sich den landespolitischen Schwerpunkten zuordnen lassen, akute Gefahren von dem Kulturdenkmal abwenden, eine nachhaltige Nutzung des Kulturdenkmals ermöglichen oder Modellcharakter haben. Es muss sich bei Ihrem Vorhaben um eine Maßnahme an einem Kulturdenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes handeln.
Quelle: Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und Erschließung von Kulturdenkmalen (Denkmalpflegerichtlinie Sachsen-Anhalt) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
Für dieses Programm ist keine bestätigte Bewerbungsfrist vorhanden. Das bestätigt kein offenes Bewerbungsfenster. Prüfe die offizielle Seite, bevor du Arbeit investierst.
Offizielle Programmseite öffnenQuellseite zuletzt am 2026-10-25 verglichen.