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Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Quelle: innovationsfoerderung-hessen.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Land Hessen unterstützt auf Grundlage der Richtlinie zur ?Förderung von Maßnahmen nach dem Mobilitätsfördergesetz? die Einführung von Elektrobussen im Rahmen der öffentlichen Personenbeförderung. Sie erhalten die Förderung für die Beschaffung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb mit mindestens 5 Sitzplätzen für Fahrgäste, dazu gehören sowohl Fahrzeuge im Linienverkehr als auch im Gelegenheitsverkehr oder flexible Bedienformen (Anrufsammeltaxi, Anruflinientaxi, Ruftaxi und Anruf- und Rufbus), wenn sie im ÖPNV eingesetzt werden oder diesen ergänzen, die Modernisierung von E-Bussen, wenn sie im Zusammenhang mit dem Elektroantrieb stehen (zum Beispiel Batterietausch), Schulungen des Fachpersonals für den Umgang mit Elektrobussen, die Nachrüstung von Betriebshöfen und zentralen Werkstätten mit notwendiger Ausstattung für die Einführung von elektrisch betriebenen Bussen, die Anschaffung und Installation der für den Betrieb der Busse mit elektrischem Antrieb notwendigen Infrastruktur sowie die Anschaffung der notwendigen Ausrüstungsgegenstände und Werkzeuge für die Wartung der Busse mit elektrischem Antrieb. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Errichtung von Lade- und Tankinfrastruktur auf Betriebshöfen beträgt die Höhe des Zuschusses pro Ladepunkt maximal EUR 400,00 pro kW installierter Ladeleistung und maximal EUR 100.000 für den Netzanschluss pro Standort. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die HA Hessen Agentur GmbH .
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen sowie sonstige Vorhabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Elektrobusse, für die Sie eine Förderung erhalten, müssen in Hessen im ÖPNV eingesetzt werden; wenn die Landesgrenze überschritten wird, muss die zeitliche und räumliche Nutzung in Hessen überwiegen. Sie müssen die Zweckbindungsfrist von 8 Jahren für die geförderten Busse und die geförderte Infrastruktur beachten. Die Gesamtausgaben Ihrer Maßnahme müssen mindestens EUR 100.000 betragen. Bitte beachten Sie darüber hinaus die allgemeinen Voraussetzungen der Richtlinie zur ?Förderung von Maßnahmen nach dem Mobilitätsfördergesetz?. Von der Förderung ausgeschlossen sind Fahrzeuge ohne Personenbeförderungszweck (zum Beispiel Werkstatt-, Transport- oder Unterstützungsfahrzeuge), Ausgaben fur Innenausstattung oder Reparaturen (zum Beispiel Überholung von Sitzen) und die Nachrüstung von konventionellen Fahrzeugen auf E-Antrieb.
Quelle: Förderung von Maßnahmen nach dem Mobilitätsfördergesetz ? Elektrobusse und Nachrüstungen von Betriebshöfen — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
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