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Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Quelle: saarland.de
Die Förderrichtlinie ZEP-kommunal Sanierung verfolgt den Zweck, das genehmigte EFRE -Programm des Saarlandes 2021 ? 2027 ( EFRE -Programm) in der Priorität 3 ?Klimaschutz" und dem spezifischen Ziel 2.1 ?Förderung von Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen" umzusetzen. Aufgrund der finanziell überwiegend sehr schwierigen Situation der Kommunen ist es herausfordernd, die Verbesserung der Energieeffizienz sanierungsbedürftiger kommunaler Gebäude und Infrastrukturen anzugehen. Der hohe Schuldenstand verhindert oftmals klimapolitisch sinnvolle Investitionen. Mit Hilfe der EFRE Förderung energetischer Sanierungen kann dem entgegengewirkt werden Gegenstand der Förderung ist die Umrüstung bestehender Straßenbeleuchtungsanlagen auf hocheffiziente Straßenbeleuchtung. Gefördert werden im öffentlichen Außenbereich die Kosten für Beschaffung und Einbau von: Leuchtenkopf, bestehend aus einem Träger für das Leuchtmittel sowie Leuchtmittel, Reflektor/Optik, Abdeckung und Gehäuse. Steuer- und Regelungstechnik, Controller, Gateway. Gefördert wird nur der Austausch von bestehenden Anlagen und nicht die Installation von Neuanlagen. Voraussetzung für eine Förderung ist der Einbau und Einsatz von insektenfreundlichen Leuchten. Förderfähig sind nur folgende Hauptkategorien: Baustelleneinrichtung, Demontage der alten Leuchten, Beschaffung der neuen Leuchten, Montage der Leuchten, Dokumentation und Stundenlohnarbeiten. Die den Hauptkategorien zugeordneten Tätigkeitsbeschreibungen können der Anlage 2 ?Vereinfachte Kostenoptionen Berechnungsblatt Beleuchtung" entnommen werden. Eine Antragstellung erfolgt über das Förderportal des Saarlandes (siehe weiterführende Links).
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
wörtlicher Richtlinienauszug, als Quellenkontext zugeordnet.
Rechtsgrundlage Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen kommunaler Gebietskörperschaften und sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts ?Zukunftsenergieprogramm kommunal Straßenbeleuchtung (ZEP-kommunal LED--lichtemittierende Diode )? vom: 05.05.2025 Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)
Quelle: Förderung von Maßnahmen kommunaler Gebietskörperschaften und sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts ?Zukunftsenergieprogramm kommunal Straßenbeleuchtung (ZEP-kommunal LED--lichtemittierende Diode )? — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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