Loading...
Loading...
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen
Quelle: nbank.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung ( EFRE ) bei der Schaffung und dem Betrieb von Mobilitätszentralen im ÖPNV für nachhaltige Mobilitätsangebote. Sie erhalten die Förderung für Mobilitätszentralen als Anlaufstellen für alle Fragen rund um die Mobilität, die vor allem folgende Aufgaben übernehmen: individuelle Beratung von Menschen mit dem Ziel, dass diese verstärkt CO2 -sparsame Beförderungsangebote nutzen, Erstellung persönlicher Fahrpläne zur Unterstützung einer CO2 -sparenden Verkehrsmittelwahl der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, individuelle Information über möglichst alle lokalen, regionalen und überregionalen Mobilitätsdienstleistungen auf Basis zeitgemäßer Technologielösungen, Initiierung, Koordination und Organisation von Fahrgemeinschaften, Ansprache und Beratung unterschiedlicher Zielgruppen (zum Beispiel Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Schülerinnen und Schüler, Seniorinnen und Senioren), die dazu beitragen, den Umstieg vom motorisierten Individualverkehr zum Umweltverbund zu unterstützen, sowie allgemeine Beratung von insbesondere Unternehmen und Behörden bei der Erarbeitung von Konzepten, die dazu beitragen, den Umstieg vom motorisierten Individualverkehr zum Umweltverbund zu unterstützen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung aus EFRE -Mitteln beträgt im Programmgebiet der Regionenkategorie ?Übergangsregion ? ÜR? bis zu 60 Prozent sowie im Programmgebiet der Regionenkategorie ?stärker entwickelte Region ? SER? bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Laufzeit von normalerweise 36 Monaten. Der Zuschuss kann aus Landesmitteln um bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhöht werden. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben müssen mindestens EUR 200.000 betragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Kundenportal an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind niedersächsische Aufgabenträger im Sinne des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) sowie unbeschadet von dieser Aufgabenträgerschaft Landkreise, kreisfreie Städte oder kreisangehörige Gemeinden, die eine Mobilitätszentrale in Niedersachsen oder ein in Niedersachsen wirkendes Mobilitätsmanagement betreiben. Die Einrichtung einer gemeinsamen Mobilitäszentrale ist möglich. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie ?Übergangsregion ? ÜR? oder ?stärker entwickelte Region ? SER?) durchführen, für das Sie die Förderung beantragen. Beachten Sie bitte, dass bei interregionalen, grenzüberschreitenden und transnationalen Vorhaben mit Akteurinnen und Akteuren aus anderen Mitgliedstaaten auch außerhalb der Europäischen Union und beziehungsweise oder anderen deutschen Ländern die Kooperation im Landesinteresse liegen und jede beteiligte Region die notwendigen Fördermittel selbst in die Kooperation einbringen muss. Sie müssen nachweisen, dass Ihr Vorhaben mit den Vorgaben des jeweiligen Nahverkehrsplans vereinbar ist und Luftqualitätspläne, Klimaschutzpläne sowie Verkehrsentwicklungs- oder Mobilitätspläne ? soweit vorhanden ? berücksichtigt. Die Gesamtfinanzierung Ihres Projekts muss sichergestellt sein. Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie bestimmte Qualitätskriterien nach dem entsprechenden Scoring -Modell zur Ermittlung der Förderwürdigkeit eines Projekts nachweisen.
Quelle: Förderung von Maßnahmen für klimaschonende und umweltfreundlichere Fahrzeuge sowie nachhaltige Mobilitätsangebote im öffentlichen Personennahverkehr (Mobilitätszentralen 2023) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
Für dieses Programm ist keine bestätigte Bewerbungsfrist vorhanden. Das bestätigt kein offenes Bewerbungsfenster. Prüfe die offizielle Seite, bevor du Arbeit investierst.
Offizielle Programmseite öffnenQuellseite zuletzt am 2026-10-25 verglichen.