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Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)
Quelle: politische-bildung-brandenburg.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Land Brandenburg unterstützt Ihre Maßnahmen der politischen Bildung. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen, die dem Bedürfnis nach authentischen Informationen und der Teilhabe an demokratischen Prozessen entsprechen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe beträgt pro Tag und Teilnehmende bis zu 50,00 EUR . Für die Veranstaltungsorganisation und die allgemeine Verwaltung erhalten Sie eine Organisationskostenpauschale von 300,00 EUR pro Tag, für mehrtägige Veranstaltungen bis maximal 1.000 EUR . Ihre Zuwendung muss mindestens 500,00 EUR betragen. Stellen Sie Ihren Antrag bitte mindestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der Landeszentrale für politische Bildung.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind nichtstaatliche und gemeinnützige Einrichtungen und Vereine aller Art sowie nach dem Brandenburgischen Erwachsenenbildungsgesetz (BbgEBG) anerkannte Erwachsenenbildungseinrichtungen mit Sitz in Brandenburg. Außerdem antragsberechtigt sind Brandenburger Erwachsenenbildungsstätten (gemäß BbgEBG--Brandenburgisches Erwachsenenbildungsgesetz ), soweit das konkrete Projekt nicht durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport gefördert wird. In begründeten Einzelfällen ist eine Projektförderung für Maßnahmen in Brandenburg an einen Träger mit Sitz außerhalb des Landes Brandenburg möglich. Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Sie müssen ein Einzelprojekt durchführen, mit dem Sie einen Beitrag zur politischen Bildung in Brandenburg leisten. Mit dem Projekt müssen Sie einen im Interesse des Landes Brandenburgs liegenden Zweck verfolgen, insbesondere: die Förderung des Demokratieverständnisses, die Vermittlung von Kenntnissen über politische, gesellschaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Fragen der Gegenwart oder zu landesspezifischen kommunalpolitischen, kulturellen und historischen Themen, die Vertiefung des europäischen Gedankens, die Aufklärung über Ursachen und Erscheinungsformen von Ausländerfeindlichkeit oder die Förderung einer kritischen Auseinandersetzung mit Themen der Zeitgeschichte. Wenn Sie eine teilnehmerbezogene Förderung in Anspruch nehmen, ist eine Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen erforderlich. Die Teilnehmenden müssen ihren Wohnsitz oder Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsplatz in Brandenburg haben. Sie erhalten keine Förderung für Maßnahmen der berufsfachlichen Aus- oder Weiterbildung, der allgemeinen Lebenshilfe, der Forschung und Lehre oder um eine Maßnahme mit touristischem Angebot, für interne Tagungen von Verbänden oder Organisationen sowie Veranstaltungen nach dem Betriebsverfassungs- oder dem Personalvertretungsgesetz keine Förderung.
Quelle: Förderung von Maßnahmen der politischen Bildung durch die Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
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