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Fördergeber nicht belegt
Quelle: gesundheit.bremen.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Land Bremen unterstützt Sie als Paar bei unerfülltem Kinderwunsch. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen der assistierten Reproduktion und zwar für den 1. bis 4. Behandlungszyklus einer In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder einer Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt pro Behandlungszyklus bei verschiedengeschlechtlichen Ehepaaren und unverheirateten Paaren je Behandlungszyklus bis zu 25 Prozent, bei gleichgeschlechtlichen Ehepaaren, Lebenspartnerschaften oder in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebenden gleichgeschlechtlichen oder diversen Paaren, bei denen mindestens eine Person über weibliche Fortpflanzungsorgane verfügt, je Behandlungszyklus bis zu 50 Prozent des Eigenanteils, der den Paaren nach Abrechnung mit der Krankenversicherung oder der Beihilfestelle verbleibt. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Behandlung bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind verschiedengeschlechtliche, gleichgeschlechtliche oder diverse Ehepaare, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie Paare in nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz im Land Bremen haben. Eine Person in Ihrer Partnerschaft muss über weibliche Geschlechtsorgane verfügen. Ihre Behandlung muss in einer Reproduktionseinrichtung im Land Bremen erfolgen. Die Voraussetzungen des § 27a SGB IV (Sozialgesetzbuch IV ? Leistungen der Krankenkassen bei künstlicher Befruchtung) müssen erfüllt sein. Als die das Kind austragende Person müssen Sie zwischen 25 und 40 Jahre, als die das Kind nicht austragende Person zwischen 25 und 50 Jahre alt sein. Sie müssen eine ärztliche Feststellung der Unfruchtbarkeit vorlegen. Für die Behandlung darf nur Ihre eigene Eizelle verwendet werden.
Quelle: Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
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Offizielle Programmseite öffnenQuellseite zuletzt am 2026-10-25 verglichen.