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Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Quelle: rp-darmstadt.hessen.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Land Hessen unterstützt Sie als Landschaftspflegeverband (LPV) bei der Vorbereitung, Begleitung und Evaluation von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Sie erhalten die Förderung für den Betrieb Ihres LPV auf Grundlage eines jährlichen Arbeits- und Maßnahmenprogramms (AMP), das aus folgenden Modulen bestehen kann: Modul A: Vorbereitung, Begleitung und Evaluation von Maßnahmen zur Umsetzung von Natura 2000 im Offenland mit dem Ziel der Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der betroffenen Schutzgüter (Hessische Biodiversitätsstrategie, Ziel 1 Natura 2000), Modul B: Vorbereitung, Begleitung und Evaluation von Maßnahmen zur Umsetzung weiterer Schutz- und Entwicklungsziele des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) im Offenland, Modul C: Vorbereitung, Begleitung und Evaluation von weiteren Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, an deren Umsetzung das Land ein besonderes Interesse hat, Modul D: Geschäftsführungstätigkeiten, die der Umsetzung der Ziele der Richtlinie dienen und nicht in einem Projekt der Module A bis C des Arbeits- und Maßnahmenprogramm abgebildet sind. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von den im AMP festgelegten Stunden, multipliziert mit folgender Verrechnungseinheit: Verrechnungseinheit Fachmitarbeiterin oder Fachmitarbeiter: 61,80 EUR pro Stunde, Verrechnungseinheit projektbezogene Geschäftsführung: 69,60 EUR pro Stunde. Richten Sie Ihren Antrag mit Ihrem konkreten Arbeits- und Maßnahmenprogramm (AMP) bitte an das für Sie zuständige Regierungspräsidium.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind normalerweise Landschaftspflegeverbände (LPV) im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), die als gemeinnützig anerkannt sind. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen jährlich ein Arbeits- und Maßnahmenprogramm (AMP) mit Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufstellen und dieses erfüllen. Sie müssen das Arbeits- und Maßnahmenprogramm (AMP) muss mit den zuständigen Dienststellen sowie gegebenenfalls im Einvernehmen mit der zuständigen unteren Naturschutzbehörde erarbeiten und mit der oberen Naturschutzbehörde abgestimmen. Ihr räumlicher Wirkungskreis muss sich auf das gesamte Gebiet eines hessischen Flächenlandkreises erstrecken. Pro Flächenlandkreis darf nur ein Landschaftspflegeverband gefördert werden. Nicht gefördert werden Maßnahmen im Rahmen kommunaler Pflichtaufgaben einschließlich der Unterhaltung der von der unteren Naturschutzbehörde ausgewiesenen Naturschutzgebiete sowie sonstige Maßnahmen, für die eine Verpflichtung Dritter besteht.
Quelle: Förderung von Landschaftspflegeverbänden in Hessen — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
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