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Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen
Quelle: lnvg.de · Link erreichbar, geprüft am 2. Okt. 2026
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Aufgabenträger des ÖPNV bei der Bestellung von Betriebsleistungen im Linienbetrieb des straßengebundenen ÖPNV . Die Betriebsleistungen ergänzen den Schienenverkehr dort, wo eine Ausweitung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) in die Fläche wirtschaftlich nicht vertretbar oder betrieblich nicht möglich ist. Sie erhalten die Föderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt abhängig von der Steuerkraft der linienführenden Region bis zu EUR 1,46 pro Fahrplankilometer plus zusätzliche EUR 0,10 im Fall von Anschubfinanzierungen. Der Förderzeitraum beträgt maximal 5 Jahre. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG).
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind niedersächsische Aufgabenträger im Sinne des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) und Aufgabenträger anderer Bundesländer für in ihrer Zuständigkeit bestellte Betriebsleistungen in Niedersachsen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Buslinien, für die Sie die Förderung erhalten, müssen folgenden Zielen dienen: Anbindung von Mittelzentren ohne eigene SPNV-Station an Oberzentren oder an SPNV-Stationen, räumlicher und zeitlicher Lückenschluss im SPNV-Netz oder Anbindung von Orten mit besonderem Verkehrsaufkommen an Oberzentren oder an SPNV-Stationen. Die von Ihnen eingesetzten Fahrzeuge müssen den Anforderungen an die Barrierefreiheit entsprechen. Die der Förderung zugrundeliegende Betriebsleistung muss in Niedersachsen erbracht werden. Mit den vorhandenen Verkehrsleistungen kann der Verkehr nicht befriedigend bedient werden. Sie müssen die der Förderung zugrundeliegenden Betriebsleistungen auf der betreffenden Verbindung für mindestens 3 Jahre bestellen. Die geförderten Buslinien müssen vor dem 31.12.2026 den Betrieb aufnehmen. Sie müssen die in den ?Anforderungen an eine landesbedeutsame Buslinie und technische Regelungen? genannten Bedien- und Qualitätsstandards (siehe Anlage der Richtlinie) beachten.
Quelle: Förderung von landesbedeutsamen Buslinien im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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