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Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
Quelle: ib-sachsen-anhalt.de · Link erreichbar, geprüft am 2. Okt. 2026
Das Land Sachsen-Anhalt fördert kulturelle und künstlerische Projekte sowie kulturelle Institutionen, die Aufgaben von erheblichem Landesinteresse wahrnehmen. Sie erhalten die Förderung vor allem für Projekte in folgenden Bereichen: Museen, Sammlungen und Ausstellungen, UNESCO -Weltkulturerbe, Industriekultur, Erhaltung von Kulturgut, Provenienzrecherche, Musik und Musikfeste, darstellende Kunst, bildende und angewandte Kunst, Traditions- und Heimatpflege, Erinnerungskultur am Grünen Band, Jubiläen von landesweiter Bedeutung, kulturelle Projekte des Kulturtourismus, europäischer und internationaler Kulturaustausch, europäische Kulturinitiativen, Kinder- und Jugendkultur, Soziokultur und Breitenkulktur, Literatur und literarische Übersetzungen oder Nachdichtungen, kommunale öffentliche Bibliotheken, jüdisches Erbe, bürgerschaftliches Engagement im Kulturbereich, Digitalisierung in der Kultur sowie übergreifende kulturelle Projekte im Rahmen der Förderziele, zum Beispiel Medienkunst und Crossmedia. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Im Fall von künstlerischen und kulturellen Projekten beträgt die Höhe des Zuschusses für natürliche Personen und juristische Personen des privaten Rechts bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und für juristische Personen des öffentlichen Rechts bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Eigenbeteiligung von mindestens 10 Prozent. Die Höhe des Zuschusses für Druckkosten beträgt grundsätzlich bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderung kultureller Institutionen erfolgt auf der Grundlage des Wirtschaftsplans normalerweise als Fehlbedarfsfinanzierung.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts mit Wohnsitz beziehungsweise Sitz in Sachsen-Anhalt. Landesbehörden und -betriebe sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss von erheblichem Landesinteresse sein, räumlichen oder fachlich-inhaltlichen Bezug zum Land aufweisen und von landesweiter, überregionaler oder regionaler Bedeutung sein. Sie müssen die Landesmittel unter entsprechender Verwendung von Eigen- und Drittmitteln sparsam und wirtschaftlich einsetzen. Sie müssen eine dem Charakter und dem Zweck der Maßnahme angemessene Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Beachten Sie bei der Planung und Realisierung von kulturellen Projekten bitte, dass die Veranstaltungsorte auch von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oder Behinderungen aufgesucht sowie selbstständig und weitgehend ohne fremde Hilfe genutzt werden können. Vorhaben, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Quelle: Förderung von kulturellen und künstlerischen Projekten und kulturellen Institutionen (Kulturförderrichtlinie Sachsen-Anhalt) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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