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Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Quelle: eba.bund.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Der Bund unterstützt Sie bei dem Neubau und Ausbau von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs. Gefördert werden Maßnahmen, die Gütertransporte von der Straße auf die umweltfreundlicheren Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße bringen. Dies kann sowohl durch die direkte Verlagerung von der Straße auf die Schiene oder die Wasserstraße erfolgen als auch durch einen Schiene/Schiene- beziehungsweise Wasserstraße/Wasserstraße-Umschlag. Dazu sollen je EUR 1 Million Förderung mindestens 54.000 t CO2 eingespart werden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die zuwendungsfähigen Investitionsausgaben umfassen eine Planungskostenpauschale. Diese beträgt bei ausgeschriebenen Neubauvorhaben 20 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben und in allen anderen Fällen 15 Prozent. Anträge stellen Sie bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der zuständigen Bewilligungsbehörde. Das ist für Anlagen des Kombinierten Verkehrs Schiene/Straße oder Schiene/Schiene das Eisenbahn-Bundesamt ( EBA ) und für Anlagen des KV Wasserstraße/Straße oder Wasserstraße/Wasserstraße die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt ( GDWS ). Die GDWS ist außerdem Bewilligungsbehörde für trimodale Anlagen (Wasserstraße/Schiene/Straße) mit einem Schwerpunkt der Investition in die Wasserstraßeninfrastruktur. Das EBA ist Bewilligungsbehörde bei trimodalen Anlagen mit einem Schwerpunkt der Investition in die Schieneninfrastruktur.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Unternehmen in privater Rechtsform. Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Anlagen müssen diskriminierungsfrei allen Nutzenden zugänglich sein. Die Wirtschaftlichkeit der Anlage durch privates Kapital darf nicht gegeben sein. Die Umschlaganlage muss an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden sein und sich im Eigentum des Antragsstellenden befinden. Der Wettbewerb darf durch die Förderung nicht verzerrt werden. Der mittels Kapitalwertmethode und unter Berücksichtigung eines Kalkulationszinssatzes errechnete Kapitalwert muss ohne Förderung negativ sein und mit Förderung null betragen. Die durchschnittlichen Umschlagkosten pro Ladeeinheit dürfen in Folge der Förderung um höchstens EUR 33,00, bei seehafennahen Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs um höchstens EUR 15,00 sinken.
Quelle: Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
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