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Fördergeber nicht belegt
Quelle: lvwa.sachsen-anhalt.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes? ( GAK ), wenn Sie integrierte Gemeindeentwicklungskonzepte (IGEK) in ländlichen Gemeinden erstellen. Sie erhalten die Förderung für die Erarbeitung von integrierten Gemeindeentwicklungskonzepten mit mindestens diesen Elementen: Kurzbeschreibung der Region, Analyse der regionalen Stärken und Schwächen, Auflistung der Entwicklungsziele und geeigneter Prüfindikatoren, Darlegung der Entwicklungsstrategie, einschließlich einer Digitalstrategie, der Handlungsfelder und Leitprojekte, regionale Kriterien zur Auswahl der Förderprojekte und Kriterien für die Bewertung der Zielerreichung. Außerdem erhalten Sie eine Förderung, wenn Sie ein bereits gefördertes integriertes Gemeindeentwicklungskonzept fortschreiben. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 70.000 je Konzept in einem Zeitraum von 7 Jahren. Wenn Sie ein bereits gefördertes integriertes Gemeindeentwicklungskonzept fortschreiben, können Sie einen Zuschuss in Höhe von bis zu EUR 25.000 erhalten. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF).
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Einheits- und Verbandsgemeinden in Sachsen-Anhalt. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie erarbeiten das integrierte Gemeindeentwicklungskonzept (IGEK) unter aktiver Bürgerbeteiligung und berücksichtigen diese Punkte: gleichwertige Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktive und lebendige Ortskerne und Behebung von Gebäudeleerständen, Natur-, Umwelt- und Klimaschutz, Möglichkeiten zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme, demografische Entwicklung sowie Möglichkeiten zur Digitalisierung und Datennutzung. Wenn Sie ein bereits gefördertes integriertes Gemeindeentwicklungskonzept fortschreiben, müssen Sie die inhaltliche Notwendigkeit der Fortschreibung schriftlich begründen. Bei der Erarbeitung des integrierten Gemeindeentwicklungskonzepts müssen Sie den Leitfaden für Kommunen ?Integrierte Gemeindliche Entwicklungskonzepte (IGEK) in Sachsen-Anhalt? beachten. Sie bekommen keine Förderung für Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind, und für Leistungen der öffentlichen Verwaltung.
Quelle: Förderung von integrierten Gemeindeentwicklungskonzepten (Richtlinien Integrierte Gemeindeentwicklungskonzepte ? RL IGEK) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
Für dieses Programm ist keine bestätigte Bewerbungsfrist vorhanden. Das bestätigt kein offenes Bewerbungsfenster. Prüfe die offizielle Seite, bevor du Arbeit investierst.
Offizielle Programmseite öffnenQuellseite zuletzt am 2026-10-25 verglichen.