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Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Quelle: regierung.mittelfranken.bayern.de · Link erreichbar, geprüft am 22. Okt. 2026
Der Freistaat Bayern fördert flächendeckend Hilfeangebote für Frauen und ihre Kinder, die von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt akut betroffen sind. Sie erhalten die Förderung zur Finanzierung von Personalausgaben für notwendige Fachkräfte, wenn sie in folgenden Hilfeeinrichtungen tätig sind: Frauenhäuser, Fachberatungsstellen (Notrufe) sowie Interventionsstellen, die an ein staatlich gefördertes Frauenhaus oder an eine staatlich geförderte Fachberatungsstelle angegliedert sind. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 1.12. des Jahres vor Beginn des Bewilligungszeitraums an die Regierung von Mittelfranken, Sachgebiet Soziales und Jugend.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege oder Träger von Frauenhäusern oder Fachberatungsstellen/Notrufen, die Mitglied eines Spitzenverbandes sind. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Frauenhäuser so ausstatten, dass sie den Bedürfnissen und dem Schutz der Hilfesuchenden gerecht werden und mindestens 5 Plätze für Frauen und mindestens eine gleiche Anzahl an Plätzen für Kinder anbieten. Ihre Fachberatungsstelle (Notruf) muss unter anderem 2 Fachkraftstellen vorhalten, die hilfesuchende Frauen, Kinder und Jugendliche telefonisch, persönlich und ? soweit möglich ? digital beraten, sowie die Krisenintervention für Kinder und Jugendliche übernehmen, deren Mütter von physischer, psychischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen sind. Ihre Interventionsstelle muss proaktive Beratungen für gewaltbetroffene Frauen sicherstellen, also auch selbsttätig den Kontakt zu betroffenen Frauen aufnehmen. Proaktive Beratungen dienen als psychosoziales Beratungsangebot nach einem Polizeieinsatz bei häuslicher Gewalt und/oder bei Stalking durch (Ex-)Partnerinnen und (Ex-)Partner. Ihre Interventionsstelle darf nur Frauen proaktive beraten, die von häuslicher Gewalt und Stalking durch (Ex-)Partnerinnen und (Ex-)Partner betroffen sind. Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben leisten. Darüber hinaus müssen Sie je nach Art Ihres Vorhabens sicherstellen, dass weitere spezifische Anforderungen erfüllt werden.
Quelle: Förderung von Frauenhäusern, Fachberatungsstellen (Notrufe) und Interventionsstellen — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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