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Bayerisches Staatsministerium für Digitales
Quelle: fff-bayern.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Realisierung von inhaltlich hochwertigen, kreativen und im Hinblick auf die User Experience innovativen Virtual-Reality -, Augmented-Reality - oder Mixed-Reality -Projekten sowie immersiven Sound projekten (XR-Projekte). Dabei kann Ihr XR-Projekt auch interaktiv sein. Sie bekommen die Förderung für ein XR-Projekt in folgenden Projektphasen: Entwicklung vom Konzept bis zur Fertigstellung des 1. Prototypen, Produktion, Präsentation auf besonders geeigneten Veranstaltungen wie Festivals , Ausstellungen, Messen und Konferenzen. Sie bekommen die Förderung je nach Vorhaben als Zuschuss oder als Darlehen. Für die Entwicklung von Konzept und Prototyp beträgt die Höhe des Darlehens bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Entwicklungskosten, höchstens jedoch EUR 30.000 je Vorhaben. Für die Produktion beträgt die Höhe des Darlehens bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch EUR 100.000 je Vorhaben. Für die Verbreitung von XR-Projekten beträgt die Höhe des Zuschusses bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 5.000 je Vorhaben. Reichen Sie Ihren Antrag bitte zu den veröffentlichten Abgabefristen beim FilmFernsehFonds Bayern ein.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen oder juristische Personen des Privatrechts sowie Personengesellschaften aus der Kultur- und Kreativwirtschaft mit Sitz oder mit einer Niederlassung oder mit einer Betriebsstätte im Freistaat Bayern. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr XR-Projekt muss vor allem folgenden Zwecken dienen: Unterhaltung, Kunst und Kultur; Sensibilisierung zur ökologischen Nachhaltigkeit und zum Klimaschutz; soziale Zwecke zur Förderung von Teilhabe oder gesundheitliche Zwecken; Bildung im Sinne des Erwerbs theoretischen Wissens in Institutionen; Training im Sinne der Entwicklung spezifischer Fähig- oder Fertigkeiten durch eine neue innovative User Experience . Sie müssen den Förderbetrag für Entwicklung und Produktion mindestens zu 100 Prozent in Bayern verwenden. Sie bekommen die Förderung für die Verbreitung Ihres XR-Projekts, wenn es im Freistaat Bayern realisiert oder bereits vom FFF Bayern gefördert worden ist. Darüber hinaus sind je nach Vorhaben weitere bestimmte Anforderungen zu erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte, die gegen die Verfassung oder die Gesetze verstoßen oder das sittliche oder religiöse Gefühl verletzen, sowie juristische Personen, die überwiegend mit Mitteln der öffentlichen Hand finanziert werden.
Quelle: Förderung von Extended Realities (XR)-Projekten — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
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