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Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Quelle: foerderdatenbank.de
Das Land Hessen unterstützt Sie als Unternehmen oder als Gründerin oder Gründer der Games branche bei der Entwicklung von Computer- und Videospielen, vor allem von Serious Games . Das sind Spiele, die neben dem Spielen einen weiteren Zweck verfolgen und vor allem der Bildung, der Gesundheitsförderung, Chancengleichheit und Nachhaltigkeit oder anderen erstrebenswerten Zielen (zum Beispiel Klimaschutz, Katastrophenschutz, Personalrekrutierung, Stadtplanung) dienen. Sie erhalten die Förderung für die Erstellung von die Erstellung marktfähiger Konzepte zur Produktion oder Weiterentwicklung von Computerspielen die Erstellung mindestens eines spielbaren Levels oder Moduls eines Computerspiels Weiterentwicklung von Computerspielen im frühen, unfertigen Entwicklungsstadium (Alpha- und Beta-Version und Ähnliches) zur Marktreife. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, aber maximal 50.000 EUR . Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 20.000 EUR betragen.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind Unternehmen, vor allem kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU , und Gründerinnen und Gründer der Computerspielbranche, die ihren Sitz in Hessen haben. Sie müssen Ihre fachlichen Qualifikationen zur Spieleentwicklung und -herstellung nachweisen, beispielsweise durch Studien- oder Berufsabschlüsse oder Referenzen. Das können zum Beispiel Computer- oder Videospielproduktionen oder entsprechende Programmierungsleistungen oder Gestaltungen sein. Sie erhalten keine Förderung für Vorhaben, die ein Computer- oder Videospiel erwarten lassen, das gegen das Grundgesetz, die Verfassung des Landes Hessen oder andere einschlägige Gesetze verstößt, das sittliche oder religiöse Gefühl verletzt oder sexuelle Vorgänge oder Brutalitäten in aufdringlich vergröbernder spekulativer Form darstellt, bereits produzierte Spiele.
Quelle: Förderung von Computer- und Videospielen — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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