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Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Quelle: soziales.niedersachsen.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie nach § 45 c SGB XI beim Auf- und Ausbau von Angeboten zur Unterstützung im Alltag, bei der Unterstützung von Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfern sowie bei der Umsetzung von Modellvorhaben. Sie erhalten die Förderung für Angebote zur Unterstützung im Alltag: Schulungen nach § 2 der Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (AnerkVO SGB XI), Fortbildungen der ehrenamtlich tätigen Einsatzkräfte, Maßnahmen zur fachlichen Anleitung und Unterstützung der ehrenamtlich tätigen Einsatzkräfte, Maßnahmen zur Koordination und Organisation des Einsatzes der ehrenamtlich tätigen Einsatzkräfte sowie Maßnahmen zum Aufbau und Betrieb von Betreuungsangeboten für die Betreuung in Gruppen durch ehrenamtlich tätige Einsatzkräfte; Unterstützung von Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfern, die eine Anerkennung nach § 45 a SGB XI in Verbindung mit § 1 AnerkVO SGB XI anstreben oder erhalten haben: Gewinnung von Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfern, Durchführung von Erste-Hilfe-Schulungen nach § 2 AnerkVO SGB XI für Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer sowie Vernetzung von Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfern; Modellvorhaben: Maßnahmen zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen einschließlich der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation dieser Maßnahmen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der projektbezogenen zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhaben an das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Ihren Erstantrag für Angebote zur Unterstützung im Alltag reichen Sie bitte bis zum 31.7. des Förderjahres ein. Ihren Fortsetzungsantrag reichen Sie bis zum 31.12. des Jahres ein, das dem Förderjahr vorausgeht.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind für Angebote zur Unterstützung im Alltag juristische Personen oder Personengesellschaften und für die Unterstützung von Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfern sowie für Modellvorhaben natürliche oder juristische Personen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Unterstützungsangebot muss nach § 45 a SGB XI und nach der Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (AnerkVO SGB XI) anerkannt worden sein oder im Förderjahr voraussichtlich anerkannt werden. Beachten Sie bitte, dass die Laufzeit von Vorhaben zur Unterstützung von Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfern sowie von Modellvorhaben inormalerweise auf 3, höchstens aber auf 5 Jahre zu befristen ist.
Quelle: Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag sowie Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
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