Loading...
Loading...
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Quelle: foerderdatenbank.de
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei Marketingmaßnahmen, die den Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse fördern und die Verbreitung von Kenntnissen über Lebensmittel und Ernährung bei den Verbrauchern unterstützen. Sie bekommen die Förderung für folgende Maßnahmen: Veranstaltung von und die Teilnahme an Wettbewerben, Messen und Ausstellungen sowie Werbeveröffentlichungen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für landwirtschaftliche Erzeugnisse. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Sie können den Zuschuss degressiv gestaffelt über einen Zeitraum von 3 Jahren beziehen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die jeweils zuständige Bewilligungsbehörde. Das ist bei Maßnahmen nach dem Milch- und Fettgesetz: die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Maßnahmen zum Weinbau: die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, allen weiteren Maßnahmen: das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Erzeugerorganisationen und Vereinigungen von Erzeugerorganisationen nach dem Agrarorganisationen-und- Lieferketten-Gesetz, Erzeugerzusammenschlüsse nach dem GAK-Gesetz, Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse, Schutzgemeinschaften über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, Vereinigungen gemäß des Milch- und Fettgesetzes, Marketing- und Absatzförderungseinrichtungen, Gemeinden und Regionalinitiativen, berufsständische Verbände und Institutionen sowie Verbände und Institutionen des Verbraucherschutzes und der Ernährungsbildung. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Erzeugergruppierungen oder sonstige Organisationen müssen die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) der KMU -Definition der EU erfüllen. Ihre Maßnahmen müssen Informationen zur Produktqualität, zu ernährungsphysiologischen Aspekten, zu saisonalen oder regionalen Besonderheiten, zu Anbau, Ernte und Verarbeitung liefern. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen und Personalkosten, falls sie nicht dem Förderzweck dienen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU -Leitlinien.
Quelle: Förderung von Agrarmarketingmaßnahmen — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Der Link führt zur amtlichen Sammlung. Programmwebsite und Antragstelle sind nicht belegt.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
Für dieses Programm ist keine bestätigte Bewerbungsfrist vorhanden. Das bestätigt kein offenes Bewerbungsfenster. Prüfe die offizielle Seite, bevor du Arbeit investierst.
Offizielle Programmseite öffnenDie Quellseite wurde noch nicht verglichen. Behandeln Sie jedes Datum auf dieser Seite als ungeprüft.