Loading...
Loading...
BMWE (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)
Quelle: bafa.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützen Sie bei der Modernisierung oder Umstrukturierung Ihrer überbetrieblichen Berufsbildungsstätte (ÜBS) sowie bei der Weiterentwicklung Ihrer ÜBS--Überbetriebliche Berufsbildungsstätte zu einem Kompetenzzentrum für die berufliche Aus- und Fortbildung. Sie erhalten bei Umstrukturierung oder Modernisierung einer bestehenden ÜBS--Überbetriebliche Berufsbildungsstätte bis zu 45 % , in strukturschwachen Regionen bis zu 60 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, bei einem Kompetenzzentrum bis zu 50 % , in strukturschwachen Regionen bis zu 65 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Maßnahmen mit Gesamtausgaben von weniger als 50.000 EUR werden nicht gefördert. Sie beantragen die Förderung in einem mehrstufigen Verfahren. Bei Verfahren mit vorzeitigem Vorhabenbeginn gelten besondere Bestimmungen. Für ÜBS--Überbetriebliche Berufsbildungsstätten und Kompetenzzentren mit dem Schwerpunkt Ausbildung stellen Sie den Antrag beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), für Vorhaben mit dem Schwerpunkt Weiterbildung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Sie müssen Ihr Vorhaben auch den zuständigen Landesbehörden anzeigen.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren gelten folgende Bedingungen: Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, die Träger von Berufsbildungsstätten sind, Landesinnungsverbände und Fachverbände, die für ihre Mitglieder überbetriebliche Berufsbildung durchführen. Förderfähig sind nur Maßnahmen, die unmittelbar der Aus-, Fort- und Weiterbildung dienen, eine Berufsausbildung oder einen Berufsabschluss vorbereiten, ermöglichen oder unterstützen, der Anpassung der Bildungsstätte an den technischen Fortschritt dienen. Für die Förderung brauchen Sie im Regelfall eine Bedarfsanalyse mit Stellungnahmen des Bundeslands und des zuständigen Verbandes. Sie müssen eine 75-prozentige, in Ausnahmefällen eine mindestens 50-prozentige Auslastung Ihrer Bildungsstätte erreichen. Sie beteiligen sich gemeinsam mit dem Bundesland, in dem sich Ihre Bildungsstätte befindet, an den Gesamtausgaben des Vorhabens. Ihr Eigenanteil hängt von Ihren Vermögensverhältnissen ab und beträgt mindestens 25 %, in Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur? mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderung ist für Neu- und Erweiterungsbauten 25 Jahre, für andere bauliche Maßnahmen mindestens 10 Jahre und für Ausstattungsgegenstände in der Regel 5 Jahre zweckgebunden.
Quelle: Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
Für dieses Programm ist keine bestätigte Bewerbungsfrist vorhanden. Das bestätigt kein offenes Bewerbungsfenster. Prüfe die offizielle Seite, bevor du Arbeit investierst.
Offizielle Programmseite öffnenQuellseite zuletzt am 2026-10-25 verglichen.