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Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Quelle: mil.brandenburg.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Land Brandenburg fördert mit Unterstützung des Bundes Ihre städtebaulichen Gesamtmaßnahmen sowie daraus resultierende Einzelvorhaben, um Stadt- und Ortsteile in ihrer Funktion, Struktur und Gestalt zu erhalten, zu erneuern und weiterzuentwickeln. Sie erhalten eine Förderung für die Stärkung der Innenstädte, historischen Stadtkerne, Ortsmitten und Stadtteilzentren, die Fortentwicklung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem sozialen, ökonomischen und ökologischen Entwicklungsbedarf, die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen bei erheblichen Funktionsverlusten (Brachflächen, Gebäudeleerständen). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt grundsätzlich im Rahmen einer Drittelförderung zu je einem Drittel durch Bund, Land und Kommune. Hiervon kann aufgrund programmspezifischer Regelungen oder bei zugelassener Haushaltssicherung abgewichen werden.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind die Gemeinden und Ortsgemeinden im Land Brandenburg. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Maßnahmen sollen sich auf Gebiete konzentrieren, die besonders vom demografischen und wirtschaftsstrukturellen Wandel betroffen sind. Sie müssen eine integrierte städtebauliche Zielplanung aufstellen, die sich aus dem integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK) ableitet und die städtebauliche Gesamtmaßnahme sowie die Einzelvorhaben darstellt. Ihre Gesamtmaßnahme muss einen maßgeblichen Beitrag zum Erreichen der Ziele des INSEK--integriertes Stadtentwicklungskonzept leisten. Sie müssen für eine ausreichende Planungssicherheit sorgen. Sie müssen sich mit Ihrem im Jahresprogramm festgelegten Eigenanteil an der Finanzierung beteiligen. Ihre städtebauliche Gesamtmaßnahme muss in ein Landesprogramm der Städtebauförderung aufgenommen worden sein.
Quelle: Förderung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinie) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
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