Loading...
Loading...
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Quelle: innovationsprogramm.de
Gefördert werden innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung im Bereich des praxistauglichen Pflanzenschutzes . Die Maßnahme umfasst 2 Fördergegenstände: Zum einen die Entwicklung von Verfahren zur Epidemiologie, Überwachung und Diagnose von neu oder verstärkt auftretenden Schadorganismen, wie beispielsweise digitale Monitoringsysteme, Drohnensensorik, Schnellnachweise und computergestützte Prognose- und Entscheidungshilfesysteme . Zum anderen werden Maßnahmen, Techniken und Verfahren zur Vorbeugung und direkten Bekämpfung gefördert, darunter biologische Pflanzenschutzverfahren, biotechnische Fallensysteme, physikalische Barrieren sowie präzise Applikationstechniken . Die Gewährung der Zuwendung erfolgt im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss . Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird die Zuwendung auf Kostenbasis gewährt und beträgt je nach Anwendungsnähe und Unternehmensgröße bis zu maximal 80 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten . Für Hochschulen sowie Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen wird die Förderung auf Ausgabenbasis berechnet und kann unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % betragen .
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Folgende rechtliche Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Sie sind ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland oder eine Hochschule beziehungsweise Forschungseinrichtung im Verbund mit einem gewerblichen Unternehmen . Bei Verbundvorhaben beteiligen sich die gewerblichen Unternehmen in der Regel mit mehr als 40 % der Gesamtmittel am Projekt . Das geplante Vorhaben weist einen Technologiereifegrad ( TRL ) von mindestens 3 zu Projektstart auf . Die Projektergebnisse besitzen eine hohe Praxisrelevanz und lassen klar erkennbare sowie plausibel hergeleitete wirtschaftliche Verwertungschancen erwarten . Sie erklären die Bereitschaft zur Mitwirkung an Vernetzungs-, Transfer- und Evaluierungsmaßnahmen und führen einen Forschungsdatenmanagementplan . Bei der Erforschung genetischer Ressourcen halten Sie die Dokumentations- und Sorgfaltspflichten nach dem Nagoya-Protokoll ein . Ausschlussgründe: Verbundprojekte, welche die geforderte Wirtschaftsbeteiligung von 40 % ohne hinreichende fachliche Begründung und Verwertungsplan unterschreiten, können vom Verfahren ausgeschlossen werden . Nicht gefördert werden Untersuchungen, die eine unmittelbare Voraussetzung für die rechtliche Zulassung von Pflanzenschutzmitteln oder die Anmeldung von Pflanzenstärkungsmitteln bilden . Ausgaben für Stammpersonal, das bereits vor Projektbeginn beim Antragsteller beschäftigt war, sind von der Förderung ausgeschlossen . Reine biologische Grundlagenforschung ohne direkten Bezug zu angewandter Forschung und praxisnahen Entwicklungen wird nicht gefördert .
Quelle: Förderung innovativer Pflanzenschutzmaßnahmen und Pflanzenschutzverfahren — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
Für dieses Programm ist keine bestätigte Bewerbungsfrist vorhanden. Das bestätigt kein offenes Bewerbungsfenster. Prüfe die offizielle Seite, bevor du Arbeit investierst.
Offizielle Programmseite öffnenDie Quellseite wurde noch nicht verglichen. Behandeln Sie jedes Datum auf dieser Seite als ungeprüft.