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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Quelle: ptj.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Gefördert werden vorwettbewerbliche Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben entlang der gesamten Wertschöpfungskette von strom- und wasserstoffbasierten E-Fuels sowie CCU -basierten Vorprodukten bis zu einem Technologie-Reifegrad (TRL) von 3. Gegenstand der Förderung sind unter anderem innovative Herstellungsverfahren, neuartige Katalysatoren und Reaktorkonzepte, hochintegrierte Prozessketten, Simulationen zur Effizienzsteigerung sowie Begleitforschungen zu regulatorischen Aspekten und zur Wissenschaftskommunikation. Die Gewährung der Fördermittel erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung mit einer Regellaufzeit von 3 Jahren. Die Förderhöhe unterscheidet sich nach der Art der Antragstellenden: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft: Die Förderung erfolgt auf Kostenbasis ( AZK ). Die Beihilfeintensitäten richten sich nach den Vorgaben der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU . Für Vorhaben der industriellen Forschung beträgt der Basisfördersatz bis zu 50 % , für experimentelle Entwicklung bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Kosten. Für kleine Unternehmen sind Aufschläge von bis zu 20 % , für mittlere Unternehmen von bis zu 10 % möglich. Bei wirksamer Zusammenarbeit oder weiter Verbreitung der Ergebnisse kann der Fördersatz um weitere 15 % auf maximal 80 % angehoben werden. Eine angemessene Eigenbeteiligung wird vorausgesetzt. Hochschulen und Forschungseinrichtungen: Im nichtwirtschaftlichen Bereich erfolgt die Förderung auf Ausgabenbasis ( AZA / AZAP / AZV ) mit einer Förderquote von bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Hochschulen und Universitätskliniken erhalten zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Folgende rechtliche Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Betriebsstätte: Zum Zeitpunkt der Auszahlung müssen Sie eine Betriebsstätte, Niederlassung oder Einrichtung in Deutschland vorweisen. Projektmerkmale: Das Vorhaben muss einen deutlichen Innovationsgewinn, ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko sowie den Zuwendungszweck bis Technologie-Reifegrad 3 aufweisen. Kooperationen: Bei Verbundprojekten müssen die Partner vor der Förderentscheidung eine schriftliche Kooperationsvereinbarung schließen. Beihilferecht: Es dürfen im Verbund keine indirekten Beihilfen an Unternehmen fließen. Ausschlussgründe: Privatpersonen sind von der Förderung ausgeschlossen. Zudem erhalten Unternehmen in Schwierigkeiten oder Unternehmen mit offenen Rückforderungsanordnungen aufgrund früherer EU-Beihilfeentscheidungen keine Förderung.
Quelle: Förderung innovativer Herstellungsverfahren für E-Fuels und CCU -basierte Vorprodukte ( HTAD--Hightech Agenda Deutschland ) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
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