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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Quelle: rentenbank.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Der Bund unterstützt Sie als innovatives agrarnahes Start-up bei der Finanzierung von Ausgaben, die mit der Gründung Ihres Unternehmens oder der Festigung in der Frühfinanzierungsphase zusammenhängen. Sie erhalten die Förderung für Betriebsmittel (unter anderem Mieten, Personal), Marketing, Konzepte und Studien, Investitionen in Wirtschaftsgüter, Markterschließung und Ausbildung, Ausgaben für die technische Weiterentwicklung der Produkt- beziehungsweise Dienstleistungsidee sowie gegebenenfalls für die Sicherung von Schutz- und Markenrechten sowie ergänzend externe Beratungs-, Schulungs- oder Coachingmaßnahmen, die Sie in Anspruch nehmen. Sie erhalten die Förderung als zinsgünstiges Nachrangdarlehen. Dazu können Sie einen Zuschuss in Form eines Innovationsgutscheins für Beratungs-, Schulungs- oder Coachingmaßnahmen bekommen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 800.000 EUR , in begründeten Einzelfällen auch bis zu 1 Millionen EUR (1.000.000 EUR ), für eine Laufzeit von 2 Jahren bis maximal 10 Jahren. Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erbringen. Die Höhe des Zuschusses für Beratungsleistungen beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber 15 % der Darlehenssumme und 50.000 EUR .
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind nicht börsennotierte agrarnahe Start-ups , die eine Betriebsstätte in Deutschland haben, die die Voraussetzungen eines ?kleinen Unternehmens? nach Anhang I der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) erfüllen und deren Eintragung ins Handelsregister höchstens 5 Jahre zurückliegt oder deren Aufnahme der Geschäftstätigkeit höchstens 5 Jahre zurückliegt. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Geschäftsmodell beziehungswiese die Innovationen müssen von unmittelbarer Bedeutung und Nutzbarkeit für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft, den Weinbau, den Gartenbau, die Fischerei oder die Aquakultur sein. Ihr Unternehmen darf nicht die Tätigkeit eines anderen Unternehmens übernommen haben oder durch Zusammenschluss gegründet worden sein. Sie als antragstellendes Unternehmen müssen ein hohes Wachstumspotenzial aufweisen und dürfen noch keine Gewinne ausgeschüttet haben. Es muss plausible Aussichten für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung und Kapitaldienstfähigkeit geben. Die Personen der Geschäftsleitung müssen ausreichende fachliche und kaufmännische Erfahrung zur Leitung des Unternehmens haben. Für Sie als innovatives Unternehmen gilt: Sie müssen die Voraussetzungen nach Artikel 2 Nummer 80 AGVO erfüllen und dies nachweisen.
Quelle: Förderung innovativer, agrarnaher Start-ups aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
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