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BMWE (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)
Quelle: bafa.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt lokal agierende Bürgerenergiegesellschaften, die ein Projekt zur Erzeugung von Strom aus Windenergieanlagen an Land umsetzen wollen. Gefördert werden Ihre Kosten für die Planung und Genehmigung einer Windenergieanlage, insbesondere: sämtliche Vorplanungskosten, beispielsweise für Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, Kosten der Gutachten für die Änderung der Bauleitplanung, Kosten für die Datenermittlung für das jeweilige Projekt und Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Kosten für notwendige Gutachten, wenn eine Änderung des Bebauungsplans für die Umsetzung des Projekts erforderlich ist, Kosten für Rechts- und Steuerberatungsleistungen im Zusammenhang mit dem Projekt soweit diese grundlegenden Fragen betreffen und nicht mit der Gründung einer (Bürgerenergie-) Gesellschaft verbunden sind. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 70 % der gesamten Planungs- und Genehmigungskosten und ist auf maximal 300.000 EUR begrenzt. Sie müssen den Zuschuss zurückzahlen, wenn Sie für die jeweilige Windenergieanlage eine bestandskräftige Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erhalten haben. Ihren Förderantrag reichen Sie vor Beginn der Maßnahme beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Einen Antrag kann jede Gesellschaft stellen, die aus mindestens 15 natürlichen Personen als stimmberechtigten Mitgliedern oder stimmberechtigten Anteilseignerinnen oder Anteilseignern besteht, bei denen mindestens 75 % der Stimmrechte bei natürlichen Personen liegen, die in einem Postleitzahlgebiet gemeldet sind, das sich ganz oder teilweise im Umkreis von 50 Kilometern um den möglichen Standort der geplanten Anlage befindet, nach dem Bundesmeldegesetz mit einer Wohnung gemeldet sind, wobei der Abstand von der Turmmitte der jeweiligen Anlagen an den möglichen Standorten gemessen wird, bei der die Stimmrechte, die nicht bei natürlichen Personen liegen, ausschließlich bei Kleinstunternehmen, kleinen oder mittleren Unternehmen oder bei kommunalen Gebietskörperschaften sowie deren rechtsfähigen Zusammenschlüssen liegen, bei der kein Mitglied oder Anteilseignerin oder Anteilseigner mehr als 10 % der Stimmrechte an der Gesellschaft hält, die sich zum Ziel gesetzt hat, die geplante Windenergieanlage als eine Bürgerenergiegesellschaft gemäß § 3 EEG 2023 zu errichten. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre geplante Windenergieanlage darf höchstens 25 Megawatt (MW) groß sein. Mit den Maßnahmen dürfen Sie erst nach der Antragsstellung beginnen. Sie erhalten keine Förderung für: Investition in den Bau und Betrieb der Windenergieanlage, Öffentlich-rechtliche Gebühren, Kosten, die mit der Gründung Ihrer Gesellschaft oder einer anderen Unternehmensform verbunden sind, Kosten für Dienst- oder Arbeitsverhältnisse mit Personen, die im Unternehmen beschäftigt sind, die an Ihrer Gesellschaft beteiligt sind, Eigenleistungen und Verwaltungskosten. Nicht antragsberechtigt sind: als alleinige Antragssteller: Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände, der Bund, die Bundesländer sowie deren Einrichtungen und Hersteller von Windenergieanlagen, Antragstellerinnen und Antragssteller über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist.
Quelle: Förderung im Rahmen des Programmes ?Bürgerenergiegesellschaften? bei Windenergie an Land — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
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