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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Quelle: foerderportal.bund.de
Gefördert werden anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die innovative Produkte, Dienstleistungen oder Technologien auf Basis der Daten und Dienste des europäischen Satellitennavigationssystems Galileo, dem globalen Satellitennavigationssystem ( GNSS--Global Navigation Satellite System ) der Europäischen Union (EU) sowie NewSpace-Innovationen entwickeln. Typische Anwendungsbereiche sind beispielsweise digitale Lösungen für die Logistik, die moderne Landwirtschaft, Rettungseinsätze, das autonome Fahren oder die Integration von künstlicher Intelligenz (KI). Die Vorhaben sollen die technologische Unabhängigkeit und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands in der Raumfahrtbranche stärken. Die finanzielle Unterstützung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung): Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Kostenbasis AZK ): Die Zuordnung erfolgt nach den Regeln der EU -Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Die maximale Förderquote (Beihilfeintensität) beträgt: Bis zu 50 % der förderfähigen Kosten für industrielle Forschung. Bis zu 25 % der förderfähigen Kosten für experimentelle Entwicklung. Bis zu 50 % der förderfähigen Kosten für Durchführbarkeitsstudien. Boni für kleinere Akteure: Kleine Unternehmen erhalten einen Aufschlag von 20 % , mittlere Unternehmen einen Aufschlag von 10 % . Bei einer wirksamen Zusammenarbeit (zum Beispiel im Verbund) oder der weiten Verbreitung der Ergebnisse kann die Förderung um weitere 15 % auf insgesamt maximal 80 % angehoben werden. Eine angemessene Eigenbeteiligung der Unternehmen wird vorausgesetzt. Für Hochschulen und Forschungseinrichtungen (Ausgabenbasis AZA ): Nichtwirtschaftliche Vorhaben können mit bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Hochschulen und Universitätskliniken erhalten zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben zur Deckung ihrer indirekten Kosten.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Folgende Voraussetzungen müssen für die Förderung erfüllt sein: Ihr Vorhaben muss das europäische Satellitennavigationssystem Galileo nutzen. Sie müssen eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland haben. Sie müssen in der Lage sein, die für das Projekt erforderliche angemessene Eigenbeteiligung aufzubringen. Ihr Projekt muss über den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik hinausgehen. Das Vorhaben darf vor der offiziellen Antragstellung noch nicht begonnen haben. Das Projekt muss thematisch, zeitlich sowie finanziell klar von anderen Vorhaben abgrenzbar sein. Hochschulen verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur allgemeinverständlichen Wissenschaftskommunikation einzuplanen und darzulegen. Hochschulen müssen die Forschungsergebnisse grundsätzlich im Open Access unentgeltlich elektronisch zugänglich machen. Ausschlussgründe Es darf kein vorzeitiger Vorhabenbeginn vor der förmlichen Antragstellung vorliegen. Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn Sie sich am 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten befanden, aber im Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2021 zu einem Unternehmen in Schwierigkeiten wurden. Sie erhalten keine Förderung, wenn Sie einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission aufgrund einer früheren unzulässigen Beihilfe nicht nachgekommen sind.
Quelle: Förderung im Rahmen des nationalen Programms für raumfahrtbasierte Anwendungen mit Galileo und zur Förderung von NewSpace — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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