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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Quelle: info.bmftr-fusionsforschung.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das BMFTR unterstützt Forschungsprojekte exzellenter Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler auf dem Gebiet der Fusionsforschung. Im Rahmen Ihres Projekts können Sie den Übergang von Erkenntnissen der Grundlagenforschung in Richtung Anwendung und einer wirtschaftlichen Verwertung im Bereich der Fusionsforschung vorantreiben. Mögliche Themenbereiche sind beispielsweise: Wissenschaftlich-technische Fragestellungen: System Codes/Kraftwerksdesign, Tritium/Tritiumkreislauf, Erste Wand/Plasma-Wand-Wechselwirkung, Neutronen, Magnetfeldspulen, Lasersysteme, Targets, Simulationen, Diagnostik, Remote-Handling, periphere Kraftwerkskomponenten, Innovationsökosystem: Kooperation, Einbindung der (Anwender- und Ausrüster-)Industrie, Fachkräfte, Kommunikation und Outreach, Regulierung und Rechtsrahmen für den Bau, Betrieb und Rückbau von Fusionskraftwerken. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren, wobei nach 3 Jahren eine Meilensteinprüfung mit Abbruchkriterien vorgesehen ist. Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Weitere Voraussetzungen: Ihre Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler müssen ihre Fähigkeit zur eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit durch Promotion nachweisen. Die Promotionsprüfung Ihrer Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler soll bei Einreichen der Skizze mindestens 2 Jahre, jedoch nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler besitzen die Eignung zur Leitung einer eigenständigen Arbeitsgruppe. Ihr Projekt ist anwendungsorientiert beziehungsweise eine spätere wirtschaftliche Nutzbarkeit der Forschungsergebnisse ist gegeben. Als aufnehmende Einrichtung der Nachwuchsgruppe stellen Sie alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Arbeitsmöglichkeiten zur Verfügung und unterstützen die Leitung der Nachwuchsgruppe in allen projektbezogenen Belangen.
Quelle: Förderung im Rahmen des Nachwuchswettbewerbs ?Fusionstalente? — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
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