Loading...
Loading...
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Quelle: my-turn.info · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Sie bei Ihren Aktivitäten für geringqualifizierte Frauen mit Migrationserfahrung und einem erhöhten Unterstützungsbedarf zur Teilhabe am Arbeitsmarkt in Deutschland. Ihre Maßnahmen richten sich an Frauen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf, insbesondere an Frauen, die seit 2015 nach Deutschland zugewandert sind, nicht beziehungsweise nicht ausreichend von der Regelförderung der Agenturen für Arbeit und Jobcenter erreicht werden, beispielsweise auf Grund von kultur- und genderspezifischen Hürden, keine oder nur geringe Praxis in der deutschen Sprache haben, Bedarf an Basiskompetenzen haben und/oder intensive Betreuung im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Qualifizierung beziehungsweise beruflicher Tätigkeit und Familie benötigen. Gefördert werden folgende Projekte: Teilnehmerinnenbezogene Projekte, die unmittelbar auf die Zusammenarbeit mit Frauen mit Migrationserfahrung abzielen Übergeordnete Vernetzungsstelle, die alle Projektträger vernetzt, Informationen über beziehungsweise für die einzelnen Module vermitteln kann und über das Programm und seine Zielsetzung informiert Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Region, in der Sie die Maßnahme durchführen. Für die verschiedenen Zielregionen des ESF Plus gilt: Für stärker entwickelte Regionen (hierzu gehören die alten Bundesländer mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier) bis zu 40 % ESF -Plus-Mittel und 50 % nationale öffentliche Mittel der förderfähigen Ausgaben, für das Zielgebiet Übergangsregionen (hierzu gehören die neuen Bundesländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) bis zu 60 % ESF -Plus-Mittel und 30 % nationale öffentliche Mittel der förderfähigen Ausgaben. Bitte beachten Sie auch: Die Eigenbeteiligung beträgt mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und kann grundsätzlich durch Eigen- und/oder Drittmittel erbracht werden. Die zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben müssen mindestens 200.000 EUR und höchstens 5 Millionen EUR (5.000.000 EUR ) betragen.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, beispielsweise freie und öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Kommunen, Bildungsträger, Forschungseinrichtungen, Verbände. Weitere Voraussetzungen: Sie beachten die Fördergrundsätze für die Bewilligung von Zuwendungen aus dem ESF Plus. Sie können als Antragstellende Ihre fachlich-inhaltliche sowie administrative Eignung nachweisen. Für das Wahlmodul ?Lotsenstelle Kinderbetreuung? müssen Sie als Projektträger Wirkung für den gesamten Verbund ausüben können. Von der Förderung ausgeschlossen sind eine gleichzeitige Bewerbung für die teilnehmerinnenbezogenen Projekte und die Vernetzungsstelle.
Quelle: Förderung im Rahmen des ESF Plus-Bundesprogramms ? MY TURN ? Frauen mit Migrationserfahrung starten durch? — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
Für dieses Programm ist keine bestätigte Bewerbungsfrist vorhanden. Das bestätigt kein offenes Bewerbungsfenster. Prüfe die offizielle Seite, bevor du Arbeit investierst.
Offizielle Programmseite öffnenQuellseite zuletzt am 2026-10-25 verglichen.