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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Quelle: esf.de
Es werden Kooperations- oder Projektverbünde unterstützt, die mit ihren Maßnahmen die soziale und ökonomische Teilhabe von Familien mit erhöhten individuellen Unterstützungsbedarfen verbessern. Maßnahmen für folgende Zielgruppen werden gefördert: Familien/Eltern mit Kindern, die Leistungen nach dem SGB II oder nach dem SGB XII (auch ergänzende oder aufstockende Leistungen) beziehen oder darauf Anspruch haben, Familien, die Kinderzuschlag beziehen oder Anspruch darauf haben, Familien, das heißt Eltern und ihre Kinder, die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen und Aktivitäten zur sozialen und ökonomischen Teilhabe der genannten Zielgruppen, mit folgenden möglichen Handlungsansätzen: Beratungs- und Coachingangebote und Familiencoaches mit einer ganzheitlichen Beratung, beispielsweise zu den Bereichen: eingeschränkte Mobilität, fehlende Kinderbetreuung, fehlende Alltagsstrukturierung, Konflikte und Probleme beim Zugang und Kontakt zu Behörden, Schulden oder Suchtprobleme, Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Sozialleistungen sowie von lokalen Bildungs- und Hilfsangeboten, Erhalt der Beschäftigung und/oder Ausweitung einer Beschäftigung zu einer bedarfsdeckenden Beschäftigung, Unterstützung von Eltern mit Behinderungen, Auf- und Ausbau der Kooperationsstrukturen für eine bessere Unterstützung der Familien. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben aus dem ESF Plus und Bundesmitteln. Je nach Region ist die Höhe der Zuschüsse unterschiedlich. Für die verschiedenen Zielregionen des ESF Plus gilt: für stärker entwickelte Regionen (hierzu gehören die alten Bundesländer mit dem Land Berlin und der Region Leipzig, ohne die Regionen Lüneburg und Trier) bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben, für das Zielgebiet Übergangsregionen (hierzu zählen die neuen Bundesländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) bis zu 60 % der förderfähigen Ausgaben. In dem gesamten Förderzeitraum können die zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben zwischen 700.000 EUR und 3 Millionen EUR (3.000.000 EUR) betragen. Für Projekte des ersten Förderaufrufs ist eine Verlängerung der Vorhaben bis zum 31.12.2028 möglich. Im Fall einer Verlängerung soll die Obergrenze der zuwendungsfähigen vorhabenbezogenen Gesamtausgaben für die gesamte Projektlaufzeit in der Regel 5 Millionen EUR (5.000.000 EUR ) nicht überschreiten. Ihre Eigenbeteiligung muss mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts, beispielsweise öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Träger der freien Wohlfahrtspflege, Bildungsträger, sonstige gemeinnützige Träger, Unternehmen, Forschungseinrichtungen sowie Verbände. Weitere Voraussetzungen: Sie beachten die Fördergrundsätze für die Bewilligung von Zuwendungen aus dem ESF Plus in der Förderperiode 2021 bis 2027. Sie weisen Ihre fachlich-inhaltliche und administrative Befähigung zur Durchführung eines Vorhabens nach. In Ihrem Kooperations- oder Projektverbund arbeiten Partnerinnen und Partnern aus der Region zusammen und die örtliche Arbeitsverwaltung (Jobcenter und/oder Agenturen für Arbeit) sowie Kommunen (Städte, Landkreise und Gemeinden) beteiligt sich aktiv am Verbund. Sie stimmen bereits vorhandene Kooperationsstrukturen, beispielsweise auch bestehende Bündnisse wie Jugendberufsagenturen, aufeinander ab und vermeiden Doppelstrukturen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die zu den Pflichtaufgaben der Antragstellenden gehören, sowie Maßnahmen in den Bundesländern Bayern, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Quelle: Förderung im Rahmen des ESF Plus-Bundesprogramms ?Akti(F) Plus ? Aktiv für Familien und ihre Kinder ? — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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