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Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Quelle: innovativehafentechnologien.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr ( BMDV ) unterstützt Sie bei Vorhaben zur Entwicklung oder Anpassung innovativer Hafentechnologien. Sie erhalten einen Zuschuss für innovative Einzel- und Verbundprojekte zu folgenden Themen: technische Optimierung des Güterumschlags und der Passagierabfertigung, Optimierung der Lagerhaltung, informationstechnische Konzepte und Systeme zur Steuerung und Abwicklung der Waren- und Fahrgastströme im Hafen, informationstechnische horizontale Integration über Wertschöpfungsnetzwerke sowie vertikale Integration und vernetzte Produktionssysteme (Industrie 4.0), Verbesserung der IT -Sicherheit, Automatisierungsprozesse und Mensch-Technik-Interaktion, technische Innovationen zur Steigerung der Energieeffizienz im Hafen und Verringerung der Umweltbelastung. Sie erhalten für maximal 4 Jahre bis zu 50 % der beihilfefähigen Kosten für industrielle Forschung, bis zu 25 % der beihilfefähigen Kosten für experimentelle Entwicklung, bis zu 50 % der beihilfefähigen Kosten für Durchführbarkeitsstudien. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU -Definition der EU können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Ihr Zuschuss wird bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Ihren Antrag stellen Sie vor Beginn des Vorhabens im Rahmen spezifischer Förderaufrufe bei dem vom BMDV beauftragten Projektträger Innovative Hafentechnologien, dem TÜV Rheinland.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Anstalten öffentlichen Rechts, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, außeruniversitäre Einrichtungen sowie Ingenieurbüros. Weitere Voraussetzungen: Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Ihr Vorhaben lässt sich einer oder mehreren Kategorien der EU ? industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung oder Durchführbarkeitsstudien ? zuordnen. Sie berücksichtigen die Regelungen der EU . Ihr Vorhaben ist mit einem technisch-wirtschaftlichen Risiko verbunden, sodass es aus wirtschaftlichen Gründen ohne die Förderung nicht umgesetzt würde. Sie verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation und ausreichende Kapazität zur Durchführung des Projekts. Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Quelle: Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie ?Innovative Hafentechnologien II (IHATEC II )? — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
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