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Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Quelle: foerderdatenbank.de
Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Ihre Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Sie erhalten die Förderung für folgende investive Maßnahmen: Maßnahmen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen (in CO2 -Äquivalenten) um mindestens 20 % verbunden mit einer Steigerung der Endenergieeffizienz um mindestens 10 % , komplexe investive Maßnahmenpakete, die zur Steigerung der Endenergieeffizienz und zur Minderung von Treibhausgasemissionen beitragen, Modellvorhaben, die wesentlich zur Steigerung der Endenergieeffizienz und zur Minderung von Treibhausgasemissionen beitragen und über den Stand der Technik oder etablierte Prozessabläufe hinausgehen (Innovationsgrad) oder einen besonderen Beitrag zu Zielen und Maßnahmen des Energie- und Klimaprogramms Sachsen leisten oder aufgrund der Vorbildwirkung und Öffentlichkeitswirksamkeit auf vergleichbare Fälle übertragbar sind. Zudem bekommen Sie die Förderung für folgende nicht investive Maßnahmen: Vorbereitung, Begleitung und Auswertung von Energieeffizienz- und Treibhausgasminderungs- oder Energiemanagementprojekte einschließlich Akzeptanzsteigerung und Öffentlichkeitsarbeit, Investitionsvorbereitung, Erarbeitung konzeptioneller und strategischer Grundlagen, Erarbeitung, Aktualisierung und Ergänzung informeller Planungen und Konzepte, Initiierung, Begleitung und Beratung von Netzwerken zur Erhöhung der Energieeffizienz, Treibhausgasminderung sowie Treibhausgasneutralität, kommunales Klimamanagement einschließlich Erstellung integrierter Klimakonzepte mit dem Schwerpunkt Klimaschutz, kommunale Umsetzungsinstrumente, einschließlich Teilnahme am Zertifizierungssystem European Energy Award ®--Registered Trademark, deutsch: Eingetragene Handelsmarke oder Kommunales Energiemanagement, externe Beratungsleistungen zum Einstieg und begleitende Beratung zum Thema Energieeffizienz und Treibhausgasminderung. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist abhängig von Ihnen als Antragstellerin und Antragsteller sowie von der Art und Umfang Ihres Vorhabens. Sie beträgt grundsätzlich 50 % bis 80 % der förderfähigen Ausgaben.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben kommunale Gebietskörperschaften und deren Unternehmen, Unternehmen, Verbandskörperschaften, gemeinnützige Organisationen sowie anerkannte Religionsgemeinschaften, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften jeweils mit Sitz oder einer Betriebsstätte im Freistaat Sachsen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Bei investiven Maßnahmen müssen Sie die Erfüllung der Anforderungen durch eine Energieberaterin oder einen Energieberater nachweisen. Wenn Sie Vorhaben zur Initiierung, Begleitung und Beratung von Netzwerken zur Erhöhung der Energieeffizienz, Treibhausgasminderung sowie Treibhausgasneutralität planen, müssen Sie die Mindeststandards von Netzwerken für Energieeffizienz und Klimaneutralität einhalten. Ihre Komplex- und Modellvorhaben, die den Neubau oder die Modernisierung von Gebäuden mit beinhalten, müssen die gesetzlichen Standards überschreiten.
Quelle: Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima ? Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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