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Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
Quelle: nrwbank.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Einzel- und Gemeinschaftsvorhaben von Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen im Bereich einer wirtschaftlichen Tätigkeit und auch Kooperationen von Unternehmen mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen. Sie bekommen die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen: Forschung und Entwicklung in der Grundlagenforschung, industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung sowie Durchführbarkeitsstudien, Unternehmensgründungen von kleinen, nicht börsennotierten Unternehmen, Forschungsinfrastrukturen, Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen, Innovationscluster, Innovationen von kleinen und mittleren Unternehmen ( KMU ), Prozess- und Organisationsinnovationen sowie De-minimis-Vorhaben zur Stärkung von Forschung, Innovation und Technologie. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art des Vorhabens und von Ihnen als Antragstellerin oder Antragsteller. Sie beträgt für Grundlagenforschung bis zu 100 Prozent, maximal EUR 55 Millionen pro Unternehmen und Vorhaben, industrielle Forschung bis zu 80 Prozent, maximal EUR 35 Millionen pro Unternehmen und Vorhaben, experimentelle Entwicklung bis zu 70 Prozent, maximal EUR 25 Millionen pro Unternehmen und Vorhaben, Durchführbarkeitsstudien bis zu 70 Prozent, maximal EUR 8,25 Millionen pro Studie, Forschungsinfrastrukturen bis zu 60 Prozent, maximal EUR 35 Millionen pro Infrastruktur, Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen bis zu 60 Prozent, maximal EUR 25 Millionen pro Infrastruktur, Innovationscluster bis zu 55 Prozent, maximal EUR 10 Millionen pro Innovationscluster, Innovationsmaßnahmen von KMU bis zu 50 Prozent, maximal EUR 10 Millionen pro Unternehmen und Vorhaben, Prozess- und Organisationsinnovationen bis zu 50 Prozent, maximal EUR 12,5 Millionen pro Unternehmen und Vorhaben der zuwendungsfähigen Ausgaben beziehungsweise Kosten. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 25.000. Die Förderung erfolgt im Rahmen von Wettbewerben und themenorientierten Aufrufen. Im Einzelfall und im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel können Vorhaben unabhängig von Aufrufen gefördert werden. Ihren Antrag stellen Sie normalerweise vor Beginn der Maßnahme. Ansprechpartner sowie Anschriften von Antrags- und Bewilligungsstellen finden Sie in den jeweiligen Wettbewerbsaufrufen und themenorientierten Aufrufen.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Vereine, Stiftungen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Einrichtungen für Forschung und für Wissensverbreitung wie Hochschulen, Forschungsinstitute, Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler sowie forschungsorientierte physische oder virtuelle Kooperationseinrichtungen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben wird in Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Die Laufzeit Ihres Vorhabens beträgt normalerweise bis zu 3 Jahre. Planen Sie ein Projekt im Verbund mit anderen, so müssen Sie Ihre Zusammenarbeit gemeinsam in einer schriftlichen Vereinbarung festlegen. Wenn Sie als nicht gewinnorientierter Zuwendungsempfänger wirtschaftliche Tätigkeiten im Wege der Auftragsforschung erbringen, muss dies unter marktüblichen Bedingungen geschehen. Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der EU nicht nachgekommen sind.
Quelle: Förderung im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
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