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Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
Quelle: lfp.bayern.de · Link erreichbar, geprüft am 2. Okt. 2026
Der Freistaat Bayern unterstützt die Familienpflege, die Angehörigenarbeit und Pflegestützpunkte im Bayerischen Netzwerk Pflege. In der Familienpflege erhalten Sie die Förderung für Aufwendungen in Ihrer Familienpflegestation. Dies sind vor allem der Einsatz von qualifizierten Fachkräften, die regionale Vernetzung, die Vorhaltung, die Einsatzleitung und die Supervision/Praxisberatung. Bei Fachstellen für pflegende Angehörige erhalten Sie die Förderung vor allem für psychosoziale, auch längerfristige Begleitung von pflegenden Angehörigen und allen nicht erwerbsmäßigen Betreuungs- und Pflegepersonen, Information, Beratung und Begleitung, vor allem von Angehörigen von Menschen mit unterschiedlichen Demenzformen, Initiierung und Durchführung von Angeboten zur Unterstützung im Betreuungs- und Pflegesetting (zum Beispiel Angehörigengruppen (auch online-live-basiert), ehrenamtlichen Helferkreisen, Betreuungsgruppen, Schulungen für pflegende Angehörige), Verbesserung der Zusammenarbeit von älteren pflegebedürftigen Menschen, Angehörigen sowie mit allen am Betreuungs- und Pflegenetzwerk beteiligten Personen, Aktivierung des persönlichen Umfelds, Öffentlichkeitsarbeit, vor allem zum Thema Demenz. Sie bekommen eine Förderung auch für Pflegestützpunkte, die folgende Aufgaben erfüllen: örtliche Anlaufstelle für Rat- und Hilfesuchende, wo Informationen zu möglichen Sozialleistungen und weiteren Hilfsangeboten sowie kostenlose und neutrale Beratung in sämtlichen pflegerischen Belangen angeboten werden, regionale Vernetzung mit allen relevanten Akteuren und Koordination von wohnortnahen Hilfs- und Unterstützungsangeboten. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft in der Familienpflege jährlich maximal 9.000 EUR , in der Angehörigenarbeit jährlich maximal 35.000 EUR , in einem Pflegestützpunkt jährlich maximal 20.000 EUR .
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind bei Familienpflegestationen und bei Fachstellen für pflegende Angehörige: Verbände der freien Wohlfahrtspflege und die ihnen angeschlossenen Organisationen, freigemeinnützige Stiftungen sowie private Anbieter; bei Fachstellen für pflegende Angehörige zudem Kommunen, wenn oben genannte Träger nicht zur Verfügung stehen, bei Pflegestützpunkten: Kommunen (Bezirke, Landkreise und kreisfreie Städte). Um die Förderung für eine Familienpflegestation zu bekommen, müssen Sie vor allem folgende Voraussetzungen erfüllen: Es stehen Fachkräfte mit mindestens 50 Prozent der tarifvertraglichen Arbeitszeit einer Vollzeitkraft des Trägers in der Familienpflege zur Verfügung. Sie arbeiten mit anderen sozialen Diensten sowie Behörden/Stellen (vor allem Jugendamt, Sozialamt, Krankenkasse) zusammen. Ihre Familienpflegestation ist zur Abrechnung mit den Krankenkassen zugelassen. Sie haben einen Zuschussantrag an die zuständigen Kommunen gestellt. Um die Förderung für eine Fachstelle für pflegende Angehörige zu bekommen, müssen Sie vor allem folgende Voraussetzungen erfüllen: Es steht eine Fachkraft mit mindestens 50 Prozent der tarifvertraglichen Arbeitszeit einer Vollzeitkraft des Trägers in der Angehörigenarbeit zur Verfügung. Sie arbeiten mit anderen sozialen Diensten sowie den Beratungsstellen (insbesondere den Pflegestützpunkten) und Behörden/Stellen in der jeweiligen Region zusammen. Die Fachstelle für pflegende Angehörige ist regelmäßig erreichbar und nach außen als solche erkennbar. Sie führen Hausbesuche durch. Sie haben einen Zuschussantrag an die zuständigen Kommunen gestellt. Um die Förderung für einen Pflegestützpunkt zu bekommen, müssen Sie vor allem folgende Voraussetzungen erfüllen: Es steht eine von der Kommune (anteilig) finanzierte Fachkraft mit mindestens 50 Prozent der tarifvertraglichen Arbeitszeit einer Vollzeitkraft des Trägers im Pflegestützpunkt zur Verfügung. Sie arbeiten vor allem mit den Trägern in der Betreuung, Unterstützung und Pflege von Menschen mit Pflegebedarf sowie den Beratungsstellen (insbesondere den Fachstellen für pflegende Angehörige) sowie mit den Behörden/Stellen in der jeweiligen Region zusammen.
Quelle: Förderung im Bayerischen Netzwerk Pflege — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
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