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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Quelle: dlr.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Ihre Maßnahmen, um studentisches Engagement bei der Auseinandersetzung mit hochschulpolitischen Themen von bundesweiter Bedeutung zu unterstützen. Gefördert werden zum Beispiel Workshops , Kongresse, Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss, entweder als Festbetragsfinanzierung oder für die Zielgruppe der Studierenden mit Behinderung oder Beeinträchtigung auch als Anteilsfinanzierung an den zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höhe der Förderung beträgt als Festbetragsfinanzierung für jeden geplanten teilnehmenden Studierenden bis zu 45,00 EUR pro ganzen Maßnahmetag, höchstens jedoch für maximal 200 Studierende pro Maßnahme und Maßnahmetag und maximal 5 Tage und als Anteilsfinanzierung für die Zielgruppe der Studierenden mit Behinderung oder Beeinträchtigung, wobei die Zuwendung als prozentualer Anteil an den geplanten zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bewilligt und auf einen Höchstbetrag begrenzt wird. Die Förderung erfolgt in Förderrunden. Eine Förderrunde umfasst 12 Monate. Das Förderverfahren ist einstufig. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind auf Dauer angelegte studentische Verbände und rechtsfähige Organisationen, deren Engagement Studierenden gilt. Sie müssen folgende Bedingungen für eine Förderung erfüllen: Ihr Verband ist auf Dauer angelegt und rechtsfähig. Die Maßnahme beginnt frühestens am 01.10.2026. Die Dauer ist auf maximal 5 Tage begrenzt. Ein Maßnahmetag dauert mindestens 6 Zeitstunden. Veranstaltungstage mit 3 bis 6 Stunden zählen als halbe Maßnahmetage. Es nehmen täglich mindestens 40 Studierende an der Veranstaltung teil. Das Thema hat eine bundesweite Bedeutung für die Hochschulpolitik. Die Ergebnisse werden nach der Maßnahme im Internet veröffentlicht. Die Durchführung findet innerhalb der Bundesrepublik Deutschland statt. Folgende Maßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen: Veranstaltungen mit rein studienfachbezogenem Schwerpunkt. Allgemeine Kulturveranstaltungen oder rein berufliche Weiterbildungen. Interne Mitgliederversammlungen oder reine Werbeveranstaltungen. Organisationen, die extremistische Bestrebungen fördern.
Quelle: Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisationen — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
Für dieses Programm ist keine bestätigte Bewerbungsfrist vorhanden. Das bestätigt kein offenes Bewerbungsfenster. Prüfe die offizielle Seite, bevor du Arbeit investierst.
Offizielle Programmseite öffnenQuellseite zuletzt am 2026-10-25 verglichen.