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Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Quelle: laden-im-mehrparteienhaus.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Sie können eine Förderung für den Aufbau privater Ladeinfrastruktur an bestehenden Mehrparteienhäusern erhalten. Das Angebot richtet sich an Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und an einzelne Wohnungseigentümer. Gefördert werden die Vorverkabelung von Stellplätzen sowie der Netzanschluss und die Installation von Ladepunkten. Auch notwendige Elektroinstallationsarbeiten und bauliche Maßnahmen am Gebäude sind förderfähig. Nicht förderfähig sind die Kosten für die Planung und den Betrieb der Anlagen. Die Förderung erfolgt als pauschaler Zuschuss je Stellplatz. Ohne installierten Ladepunkt beträgt der Zuschuss 1.300 EUR . Wenn Sie einen Ladepunkt installieren, erhalten Sie 1.500 EUR . Für einen bidirektionalen Ladepunkt beträgt die Förderung 2.000 EUR . Sie erhalten die Auszahlung nach der erfolgreichen Umsetzung Ihres Vorhabens.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Für den Erhalt der Förderung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Der Stellplatz gehört zu einem bestehenden Mehrparteienhaus in Deutschland mit mindestens 3 Wohneinheiten. Sie nutzen den Stellplatz im Zusammenhang mit der Wohnnutzung. Sie vorverkabeln mindestens 6 Stellplätze oder mindestens 20 % aller Stellplätze am Wohngebäude. Sie betreiben den Ladepunkt ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien. Sie reichen einen Kostenvoranschlag bereits bei der Antragstellung ein. Sie halten die Zweckbindungsfrist von 3 Jahren ein. Sie haben vor dem Erhalt des Bewilligungsbescheids noch keine Lieferungsverträge oder Leistungsverträge abgeschlossen. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): Sie müssen den Beschluss über den Ausbau spätestens 6 Monate nach der Erstbescheidung nachreichen. Ausschlussgründe: Eine Förderung für gewerblich genutzte Stellplätze ist ausgeschlossen. Gebäude mit einem Bauantrag nach dem 24.03.2021 sind von der Förderung ausgeschlossen. Sie dürfen diese Förderung nicht mit anderen öffentlichen Mitteln für dieselben Ausgaben kombinieren. Sie dürfen keine parallelen Anträge für dasselbe Objekt in anderen Förderaufrufen dieser Richtlinie stellen. Sie können keine Förderung erhalten, wenn die De-minimis-Obergrenze von 300.000 EUR in 3 Jahren überschritten wird.
Quelle: Förderung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und deren Mitglieder - Laden im Mehrparteienhaus — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
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