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Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Quelle: waldbesitzer-portal.bayern.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Der Freistaat Bayern fördert Sie bei der Bewirtschaftung Ihres Waldes, um gesunde und klimastabile Mischwälder zu schaffen oder zu erhalten. Unterstützt werden Maßnahmen, die im Interesse der Allgemeinheit liegen. Sie erhalten Zuschüsse für die Begründung von Waldbeständen durch Pflanzung oder Saat. Eine Förderung erhalten Sie für: die Erstaufforstung neuer Flächen, die Wiederaufforstung nach Schäden, die Verjüngung alter Bestände, die Pflege junger Bestände, Maßnahmen zur natürlichen Verjüngung, etwa durch Zäune. Zusätzlich werden Investitionen in den Waldschutz, wie die Aufarbeitung von Schadholz (beispielsweise bei Borkenkäferbefall) oder die Vorbeugung von Waldbränden, unterstützt. Maßnahmen zur Bodenpflege, wie die Bodenschutzkalkung oder bodenschonende Holzbringung mit Seilbahnen oder Pferden, werden ebenfalls bezuschusst. Wichtig ist, dass Ihr Vorhaben forstfachlich notwendig ist und Sie standortheimische, klimarobuste Baumarten verwenden. Die Förderung erfolgt meist als Festbetrag (Pauschale pro Stück/Hektar), in bestimmten Fällen (zum Beispiel Waldbrandprävention) als Anteilfinanzierung. Beachten Sie, dass Sie Pflanzen und Material erst nach Erhalt des Bescheids bestellen sollten, um den vorzeitigen Maßnahmenbeginn nicht zu verletzen (Ausnahme: Fachplan liegt vor). Eine Kumulierung mit anderen Förderungen ist nur eingeschränkt möglich.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Wald im Sinne des Bayerischen Waldgesetzes (BayWaldG), Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Flächen, auf denen Wald neu begründet werden soll, sowie Trägerinnen und Träger überbetrieblich durchgeführter Maßnahmen. Dies können beteiligte Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer, kommunale Körperschaften sowie forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse sein. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein: Sie sind Waldbesitzer, forstwirtschaftlicher Zusammenschluss oder Kommune (kein Staatsforst). Sie dürfen mit der Maßnahme erst beginnen, wenn der Bewilligungsbescheid vorliegt (Ausnahme: Gefahr im Verzug bei sofortigem Antrag). Die Maßnahme muss forstfachlich notwendig sein und standortgemäße Baumarten verwenden (zum Beispiel Mindestanteil Laubholz). Der Zuschuss muss mindestens 700,00 EUR betragen (in Ausnahmen 300,00 EUR ). Es gelten jährliche Höchstgrenzen (beispielsweise 50 Hektar für Aufforstungen). Die Fläche muss in Bayern liegen und als Wald im Sinne des Bayerischen Waldgesetzes (BayWaldG) gelten. Von der Förderung ausgeschlossen sind der Bund, der Freistaat Bayern und juristische Personen, deren Kapitalvermögen sich zu mindestens 25 Prozent in Händen von Bund oder Ländern befindet.
Quelle: Förderung für waldbauliche Maßnahmen (WALDFÖPR 2025) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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