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Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Quelle: laden-im-mehrparteienhaus.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Sie können einen Zuschuss für den Aufbau privater Ladeinfrastruktur an bestehenden Mehrparteienhäusern in Deutschland erhalten. Das Angebot richtet sich an Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und andere Eigentümer großer Wohnungsbestände im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens . Gefördert wird die Anschaffung und Errichtung von nicht öffentlich zugänglichen Ladeinrichtungen . Diese müssen einen Typ 2- oder CCS -Anschluss besitzen . Die maximale Ladeleistung beträgt 22 kW . Auch der Netzanschluss sowie notwendige Elektroinstallationen und Baumaßnahmen am Gebäude sind förderfähig . Nicht förderfähig sind Ausgaben für die Planung, die Genehmigung und den Betrieb der Anlagen . Die Förderung erfolgt als Zuschuss für bis zu 70 % der förderfähigen Gesamtausgaben . Der Zuschuss ist je Stellplatz auf einen Höchstbetrag begrenzt . Ohne installierten Ladepunkt erhalten Sie eine Pauschale von 1.300 EUR je Stellplatz . Mit einem installierten Ladepunkt beträgt der Höchstbetrag 1.500 EUR . Wenn der Ladepunkt technisch bidirektional laden kann, beträgt der Höchstbetrag 2.000 EUR . Pro Unternehmen können Sie insgesamt eine Förderung von maximal 30 Millionen EUR (30.000.000 EUR ) erhalten . Die Auszahlung erfolgt in der Regel nach der erfolgreichen Umsetzung Ihres Vorhabens . Bei großen Projekten können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Teilbetrag von bis zu 90 % vorab abrufen . Die Vergabe der Zuschüsse erfolgt im Rahmen eines wettbewerblichen Auswahlverfahrens . Eine Bewilligung ist zudem nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel möglich . Handeln Sie daher schnell und planen Sie Ihr Vorhaben frühzeitig.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Für den Erhalt der Förderung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Der Stellplatz gehört zu einem bestehenden Mehrparteienhaus in Deutschland mit mindestens 3 Wohneinheiten . Sie nutzen den Stellplatz im Zusammenhang mit der Wohnnutzung von Bewohnern . Sie vorverkabeln mindestens 6 Stellplätze oder mindestens 20 % aller Stellplätze am Wohngebäude . Sie betreiben den Ladepunkt ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien . Sie reichen einen Kostenvoranschlag bereits bei der Antragstellung ein . Sie halten die Zweckbindungsfrist von 3 Jahren ein . Sie haben vor dem Erhalt des Bewilligungsbescheids noch keine Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): Sie müssen den Beschluss über den Ausbau spätestens 6 Monate nach der Erstbescheidung nachreichen . Ausschlussgründe: Eine Förderung für gewerblich genutzte Stellplätze ist ausgeschlossen . Gebäude mit einem Bauantrag nach dem 24.03.2021 sind von der Förderung ausgeschlossen . Sie dürfen diese Förderung nicht mit anderen öffentlichen Mitteln für dieselben Ausgaben kombinieren . Sie dürfen keine parallelen Anträge für dasselbe Objekt in anderen Förderaufrufen dieser Richtlinie stellen . Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden oder Rückforderungsanordnungen nicht nachgekommen sind, sind ausgeschlossen . Juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die unmittelbar oder mittelbar allein vom Bund getragen werden, sind ausgeschlossen .
Quelle: Förderung für Unternehmen mit großen Wohnbeständen ? Laden im Mehrparteienhaus — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
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