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Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Quelle: kek-spk.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Sie bewahren historisch oder wissenschaftlich besonders wertvolles schriftliches Kulturgut auf? Wenn diese Bestände in ihrer Substanz akut gefährdet sind, können Sie eine Förderung für deren Erhalt beantragen. Das Förderprogramm unterstützt Sie bei präventiven, konservatorischen und restauratorischen Maßnahmen. Dazu zählen beispielsweise die Reinigung, fachgerechte Verpackung oder Massenentsäuerung von Archivalien und Bibliotheksgut. Auch Projekte zur Notfallvorsorge, zur Stärkung der Fachkompetenz oder zur Forschung können gefördert werden. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und die Kulturstiftung der Länder stellen hierfür bis zu 100.000 EUR pro Jahr und Projekt bereit. Umgesetzt wird das Förderprogramm von der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK), die an der Stiftung Preußischer Kulturbesitz eingerichtet ist. Sie erhalten die Förderung in der Regel als Anteilfinanzierung. Die Kofinanzierung kann sich aus Eigen-, Landes- und/oder Drittmitteln zusammensetzen. Sie müssen grundsätzlich mindestens 10 % der Kosten aufbringen. Wenn Ihre Maßnahme zum Originalerhalt mehr als 7.500 EUR Fördermittel pro Jahr erfordert, müssen Sie mindestens 50 % kofinanzieren. Wichtige Besonderheiten für Ihren Antrag: Bundeseinrichtungen: Gehört Ihre Einrichtung zur Trägerschaft des Bundes, können Sie abweichend von der Anteilfinanzierung eine Vollfinanzierung von bis zu 100 % erhalten. Landeskofinanzierung: Nutzen Sie Mittel aus Landesprogrammen zur Kofinanzierung, ist zwingend eine vorherige Bewertung durch das Land erforderlich. Sie müssen ein sogenanntes Ersttestat der zuständigen Landesbehörde einholen. Kumulierbarkeit: Sie können diese Förderung mit anderen Bundesmitteln kombinieren. Sie müssen jedoch zwingend sicherstellen, dass die Förderungen unterschiedlichen Zwecken dienen und klar voneinander abgrenzbar sind.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Ihre Einrichtung ist eine juristische Person mit Sitz in Deutschland. Ihre Einrichtung ist ein Archiv, eine Bibliothek, ein Museum oder eine vergleichbare Institution. Ihre Bestände und Objekte sind für die Öffentlichkeit zugänglich. Die zu behandelnden Bestände befinden sich in Ihrem Eigentum oder die fachgerechte Aufbewahrung ist rechtsverbindlich geklärt. Die Bestände weisen einen hohen kulturhistorischen Wert oder ein hohes Auswertungspotential auf und sind in ihrer Substanz gefährdet. Die Gesamtfinanzierung Ihres Projekts ist gesichert. Bei Mehrfachüberlieferungen haben Sie sich mit anderen verwahrenden Einrichtungen abgestimmt. Ausschlussgründe: Sie können keine Förderung für Projekte erhalten, die bereits begonnen haben oder bereits abgeschlossen sind. Ebenfalls ausgeschlossen ist der Erhalt von Gemälden, rein grafischen Kunstwerken oder anderen Werken der bildenden Kunst. Investitionen sowie Ausgaben für Ihr Stammpersonal sind nicht förderfähig.
Quelle: Förderung für schriftliches Kulturgut — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
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