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BMWE (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)
Quelle: co2-differenzvertraege.info · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Sie wollen als Konsortium von Unternehmen Ihre Produktion klimafreundlich umbauen. Das kostet oft viel Geld. Sie können deshalb einen Kohlendioxid (CO2)-Differenzvertrag mit dem Bund abschließen. Der englische Begriff dafür lautet Carbon Contract for Difference (CCfD). Der Vertrag gleicht Ihre Mehrkosten für Bau und Betrieb der Anlage aus. Die Laufzeit des Vertrags beträgt 15 Jahre. Sie bilden hierfür ein Konsortium mit anderen Unternehmen. Sie bestimmen 1 Konsortialführer. Dieser stellt den Antrag für das gesamte Konsortium. Das Konsortium erhält einen gemeinsamen Zuwendungsbescheid. Sie haften gemeinsam für alle rechtlichen Verpflichtungen. Sie erhalten die Förderung, wenn Sie weniger CO2 ausstoßen. Die Höhe der Zahlung hängt vom aktuellen Preis für CO2 ab.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Sie sind ein Unternehmen oder eine wirtschaftlich tätige Kommune. Sie betreiben die Anlage in der Bundesrepublik Deutschland. Sie senken die Emissionen an Kohlendioxid (CO2) ab dem 4. Jahr um mindestens 50 % . Sie können die Emissionen an Kohlendioxid (CO2) in den letzten 12 Monaten um 85 % senken. Ihre Anlage stößt im Normalfall mindestens 5.000 Tonnen Kohlendioxid (CO2) pro Jahr aus. Die beantragte Fördersumme liegt über 15 Millionen EUR (15.000.000,00 EUR ). Sie wollen gemeinsam als Konsortium 1 Produkt in der Bundesrepublik Deutschland herstellen. Sie erreichen als Konsortium zusammen die Mindestgröße der Emissionen. Sie haben einen technologischen Verbund Ihrer Prozesse. Alle Anlagen werden von Mitgliedern des Konsortiums betrieben. Ausschlussgründe: Vorhaben, mit denen Sie bereits vor der Bewilligung begonnen haben, sind nicht förderfähig. Vorhaben, die mehr als 2,5 Milliarden EUR (2.500.000.000,00 EUR ) an Fördermitteln benötigen, sind nicht förderfähig. Vorhaben, die ausschließlich Strom, Fernwärme oder Kohlendioxid (CO2) produzieren, sind nicht förderfähig.
Quelle: Förderung für Konsortien für CO2 -arme Produktionsverfahren in der Industrie durch CO2 -Differenzverträge — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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