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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Quelle: ptj.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Sie können eine Förderung erhalten, wenn Sie als Teil eines regionalen Innovationsökosystems ein international sichtbares Wertschöpfungszentrum aufbauen möchten. Der Bund unterstützt Sie dabei, wissenschaftliche Ergebnisse schnell in die wirtschaftliche Nutzung zu überführen. Die Förderung konzentriert sich auf 2 zentrale Projekttypen: das Leuchtturmvorhaben: ein großvolumiges Kooperationsprojekt zur Profilschärfung und Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit, das Sie unter maßgeblicher Beteiligung von Unternehmen umsetzen, die Katalysator-Vorhaben: ergänzende Pilotprojekte zur gezielten Beseitigung struktureller und regulatorischer Innovationshemmnisse. Sie können die Förderung für einen Zeitraum von 4 Jahren erhalten. Nach 2 Jahren findet eine Zwischenbewertung statt. Dabei prüfen Experten Ihre erreichten Meilensteine, insbesondere beim technologischen Fortschritt, beim Abbau von Innovationsbarrieren und bei der Mobilisierung privater Mittel. Wenn Sie diese Meilensteine nicht erreichen, kann die Förderung vorzeitig beendet werden. Als Konsortium müssen Sie zusätzliche finanzielle Mittel in mindestens gleicher Höhe der Bundesförderung mobilisieren. Diese Beiträge privater und gegebenenfalls regionaler öffentlicher Partner weisen Sie durch verbindliche Erklärungen nach. Für das Leuchtturmvorhaben steht ein jährliches Budget von rund 18 Millionen EUR (18.000.000 EUR ) pro Hightech Space zur Verfügung. Für die Katalysator-Vorhaben erhalten Sie bis zu 2 Millionen EUR (2.000.000 EUR ) pro Jahr. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Sie haben Ihre Zusammenarbeit innerhalb des regionalen Innovationsökosystems auf Grundlage eines übergeordneten Konsortialvertrags organisiert. Ihr Vorhaben ist unternehmensgetrieben und verknüpft mindestens 2 strategische Forschungsfelder oder Schlüsseltechnologien der Hightech Agenda Deutschland transdisziplinär. Sie weisen die verbindliche Unterstützung durch Wirtschaft, Wissenschaft, das betroffene Sitzland sowie beteiligte nachgeordnete Verwaltungsebenen nach. Sie verpflichten sich zur Mobilisierung zusätzlicher privater (oder ergänzender landesseitiger) Mittel, die mindestens in gleicher Höhe der Bundesförderung liegen. Sie formulieren messbare quantitative und qualitative Key Performance Indicators (KPI) sowie Meilensteine zur Zwischenevaluation nach 2 Jahren aus. Sie verpflichten sich, gewonnene Daten und Erkenntnisse kontinuierlich und in gängigen Standards für den Abbau von Innovationshemmnissen zur Verfügung zu stellen. Sie unterstützen die Nutzung interoperabler Datenräume im Ökosystem. Bei geplanter Kommerzialisierung: Sie gewähren neu gegründeten Unternehmen Zugriff auf geistiges Eigentum zu marktüblichen Konditionen. Ausschlussgründe: Sie planen ein rein wissenschaftsgeleitetes Verbundvorhaben ohne maßgebliche Beteiligung von Unternehmen. Sie beantragen Fördermittel für (Neu-)Baumaßnahmen. Sie planen die Nutzung der Projektergebnisse außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz. Das antragstellende Unternehmen befindet sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gemäß der Definition der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung. Sie sind einer Rückforderungsentscheidung der Europäischen Kommission aufgrund einer unzulässigen Beihilfe bisher nicht nachgekommen.
Quelle: Förderung für Innovationsexzellenz in regionalen Public Private Partnerships (Förderaufruf A - Hightech Spaces ) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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