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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Quelle: info.bmftr-fusionsforschung.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Sie sind ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, eine Hochschule oder eine Forschungseinrichtung? Dann können Sie eine Förderung für ?Hubs für die Fusion? erhalten . Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) bündelt mit diesen Zentren Kompetenzen für Fusionskraftwerke . Es gibt 3 thematische Schwerpunkte für die Hubs . Diese sind die Laserfusion, die Magnetfusion mit Fokus auf den Stellarator sowie der Brennstoffkreislauf samt Materialentwicklung . Sie können in diesen Bereichen Forschungs- und Entwicklungsprojekte durchführen . Auch das Hub-Management wird gefördert . Die Art der Berechnung hängt von Ihrer Organisationsform ab: Wenn Sie ein Unternehmen sind, berechnet sich die Förderung auf Kostenbasis ( AZK ) . Der Zuschuss richtet sich also nach Ihren zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten . Sie müssen sich in einem Verbundprojekt meist mit mindestens 25 % an den Kosten beteiligen . Wenn Sie eine Hochschule oder Forschungseinrichtung sind, berechnet sich die Förderung in der Regel auf Ausgabenbasis ( AZA ) . Hierbei sind Ihre projektbezogenen Ausgaben die Grundlage . Das Ministerium kann diese Ausgaben zu 100 % fördern . Führen Sie als Hochschule ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben durch, erhalten Sie zusätzlich eine Projektpauschale . Diese beträgt 20 % der geförderten Ausgaben . Zentrale Voraussetzung ist, dass Sie mit Partnern in einem Verbund zusammenarbeiten . Sie erhalten die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Sie sind ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, eine Hochschule oder eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung . Sie verfügen zum Zeitpunkt der Auszahlung über eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland . Sie arbeiten gemeinsam mit mehreren unabhängigen Partnern an Forschungsaufgaben in einem Verbundprojekt . Sie regeln die Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung . Sie weisen eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere Kriterien nach (Vordruck des BMFTR , Nummer 0110) . Sie beteiligen sich als privater Akteur wesentlich am Arbeitsprogramm und der Finanzierung des Hubs . Sie legen schriftliche Absichtserklärungen zur signifikanten Unterstützung durch das jeweilige Sitzbundesland vor . Ausschlussgründe: Eine Doppelförderung für die geplanten Arbeiten ist ausgeschlossen . Sie dürfen im Rahmen des Verbunds keine indirekten Beihilfen an Unternehmen weitergeben . Sie erhalten keine Förderung, wenn Sie ein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) sind . Zudem dürfen Sie die Ergebnisse nicht ausschließlich außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz verwerten. Sie erhalten keine Förderung, wenn Sie einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind .
Quelle: Förderung für Hubs für die Fusion — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
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