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BMWE (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)
Quelle: foerderzentrale.gov.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Sie stärken die Innovationskraft Ihres Unternehmens mit dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM). Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Ihre Forschung und Entwicklung (FuE). Sie erhalten Zuschüsse für neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen. Voraussetzung für die Förderung ist ein hohes technisches Risiko. Ihr Projekt muss zudem ein hohes Innovationsniveau aufweisen. Sie erhalten die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Unternehmensgröße und dem Standort. Für Einzelprojekte beträgt dieser bis zu 45 % der förderfähigen Kosten. Die maximale Summe der förderfähigen Kosten liegt bei 690.000 EUR . Pro Jahr können Sie höchstens 2 Projekte fördern lassen.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Damit Sie eine Förderung erhalten können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Anforderungen an Ihr Unternehmen: Sie führen ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU), einen Handwerksbetrieb oder ein unternehmerisch tätiges freies Büro. Ihr Unternehmen beschäftigt weniger als 500 Personen (einschließlich verbundener Unternehmen). Sie verfügen über eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Sie besitzen das notwendige technologische und betriebswirtschaftliche Potenzial sowie ausreichend qualifiziertes Personal für die Projektdurchführung. Ihr Unternehmen verfügt über ein geordnetes Rechnungswesen und kann den erforderlichen finanziellen Eigenanteil aufbringen. Anforderungen an Ihr Projekt: Das Vorhaben zielt auf neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen ab, die den internationalen Stand der Technik orientiert übertreffen. Das Projekt ist mit einem erheblichen technischen Risiko behaftet. Sie legen ein schlüssiges Konzept zur Markteinführung vor. Das Projekt wird nach den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis durchgeführt. Ausschlussgründe: Sie können keine Förderung erhalten, wenn Ihr Unternehmen als ?Unternehmen in Schwierigkeiten? im Sinne des EU -Beihilferechts gilt oder über das Vermögen Ihres Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde. Zudem sind Projekte ausgeschlossen, die bereits durch andere Programme des Bundes, der Länder oder der Europäischen Union unterstützt werden (Verbot der Doppelförderung). Routinemäßige Änderungen an bestehenden Produkten ohne technisches Risiko sind ebenfalls nicht förderfähig.
Quelle: Förderung für FuE -Einzelprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
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