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Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMI)
Quelle: foerderdatenbank.de
Sie können diese Förderung erhalten, wenn Sie als Familie in Sachsen Wohneigentum zur Selbstnutzung schaffen möchten. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Kind unter 18 Jahren in Ihrem Haushalt lebt. Das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMI) fördert insbesondere Vorhaben, die vorhandenen Wohnraum nutzen oder Emissionen von Kohlenstoffdioxid (CO2) mindern. Sie erhalten ein zinsgünstiges Darlehen der Sächsischen Aufbaubank ? Förderbank ? (SAB). Das Darlehen unterstützt Sie bei folgenden Vorhaben: Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung. Bau eines neuen Eigenheims. Sanierung, Modernisierung oder Umbau von Gebäuden. Umnutzung von Nichtwohnraum zu Wohnungen. Erwerb und Bau im Rahmen gemeinschaftlicher Wohnprojekte. Die Darlehen haben eine Laufzeit von bis zu 25 Jahren. Sie profitieren von festen Zinsabschlägen für jedes Kind. Wenn Sie ein Gebäude kaufen, das älter als 30 Jahre ist und dieses energetisch sanieren (Jung kauft Alt), erhalten Sie weitere Zinsvorteile. Die Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) soll in der Regel als Teil Ihrer Finanzierung eingebunden werden.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Sie können die Förderung erhalten, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen: Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen beträgt maximal 80.000 EUR pro Haushalt, mit einem möglichen Zuschlag bis zu 10.000 EUR für Familienangehörige mit Mobilitätseinschränkungen . Für jedes Kind im Haushalt erhöht sich diese Grenze um 10.000 EUR . Sie bringen mindestens 10 % der Gesamtkosten als Eigenkapital ein. Die Gesamtausgaben Ihres Vorhabens dürfen bei einem Haushalt mit bis zu 4 Personen den Betrag von 550.000 EUR nicht überschreiten. Für jede weitere zum Haushalt gehörende Person erhöht sich die Grenze der Gesamtausgaben um 50.000 EUR . Das Gebäude erreicht mindestens die Energieeffizienzklasse E. Neubauten liegen im Innenbereich der Gemeinde. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn Sie bereits zuvor mit einem Eigentumsprogramm des Freistaates Sachsen für Wohneigentum unterstützt wurden. Eine Ausnahme gilt nur für die Zwischenfinanzierung von Grundstücken durch Baugemeinschaften. Auch Vorhaben, die den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO2) nicht angemessen mindern oder geltenden Effizienzstandards widersprechen, können ausgeschlossen sein.
Quelle: Förderung für die Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Der Link führt zur amtlichen Sammlung. Programmwebsite und Antragstelle sind nicht belegt.
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