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Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern
Quelle: regierung-mv.de
Sie planen Investitionen in die Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter? Mit diesem Förderprogramm können Sie die Betreuungssituation vor Ort nachhaltig verbessern. Das Land Mecklenburg-Vorpommern (MV) gewährt Ihnen Zuschüsse für Baumaßnahmen und Ausstattung. Das Ziel ist der Ausbau von Ganztagsangeboten. Sie können Betreuungsplätze neu schaffen. Auch die Erhaltung bestehender Plätze ist förderfähig. Dies gilt für Kinder ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der 5. Klasse. Die Förderung unterstützt die Infrastruktur in Horten und Grundschulen. Sie können den Neubau, Umbau oder die Erweiterung Ihrer Gebäude finanzieren. Auch die Sanierung bestehender Räumlichkeiten wird unterstützt. Dies umfasst auch investive Begleitmaßnahmen durch Dritte. Dazu gehören zum Beispiel Architektenleistungen oder statische Berechnungen. Ein bürgerfreundlicher Ganztagsausbau bedeutet mehr Qualität. Die Maßnahmen müssen eine zeitgemäße Betreuung ermöglichen. Sie müssen sicherstellen, dass Kinder von Montag bis Freitag ein Bildungs- und Betreuungsangebot erhalten. Der Umfang muss mindestens 8 Stunden täglich betragen. Dies kann durch die Schule und den Hort gemeinsam erfolgen. Sie reichen Ihren Antrag beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) ein. Durch die Förderung schaffen Sie eine enge Verbindung zwischen Schule und Betreuung. Dies entlastet Familien und stärkt die Bildungschancen der Kinder.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Die Einrichtung ist im Bestand langfristig gesichert. Dies weisen Sie durch eine positive Stellungnahme des Landkreises oder der kreisfreien Stadt nach. Der Prognosezeitraum beträgt mindestens 10 Jahre. Für die Einrichtung besteht eine Betriebserlaubnis nach § 45 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Alternativ unterliegt sie einer entsprechenden gesetzlichen Aufsicht, wie der Schulaufsicht. Ihr Vorhaben schafft zusätzliche Betreuungsplätze oder erhält Plätze, die ohne Sanierung wegfallen würden. Die Plätze stehen Kindern von der ersten bis zur vierten Klassenstufe zur Verfügung. Sie stellen eine Ganztagsbetreuung von mindestens 8 Stunden täglich an 5 Tagen pro Woche sicher. Der Zuwendungsbetrag unterschreitet 10.000,00 EUR nicht. Sie sind Eigentümer oder langfristig nutzungsberechtigter Besitzer der Gebäude und Grundstücke. Sie halten die Vorschriften zum barrierefreien Bauen gemäß der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (MV) ein. Ausschlussgründe: Sie können keine Förderung erhalten für Investitionen, die ausschließlich dem Schulunterricht dienen. Ebenfalls ausgeschlossen sind reine Sanierungsaufwendungen zur Instandhaltung oder zum Werterhalt der Bausubstanz, wenn diese nicht dem Ziel der Erhaltung von Bildungs- und Betreuungsplätzen dienen.
Quelle: Förderung für den Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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