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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Quelle: rentenbank.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Sind Sie Eigentümer oder Bewirtschafter von landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Moorbodenflächen oder möchten sich zu den Möglichkeiten einer Wiedervernässung beraten lassen? Dann können Sie eine finanzielle Förderung vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) erhalten. Für die fachliche Vorbereitung und Planung können Sie eine finanzielle Förderung erhalten. Die Förderung unterstützt Sie in 2 unterschiedlichen Schwerpunkten: 1. Beratung zur Wiedervernässung: Dieser Schwerpunkt richtet sich an Sie als Flächeneigentümerin oder Flächeneigentümer. Fachleute prüfen für Sie gutachterlich, ob Ihre Moorbodenflächen für eine dauerhafte Wiedervernässung geeignet sind. Sie erhalten detaillierte Untersuchungen zu den Rahmenbedingungen. Die Beratung zeigt Ihnen auf, welche konkreten Schritte für eine Umsetzung nötig sind. Sie können sich einzeln oder gemeinsam mit anderen Flächeneigentümern beraten lassen. 2. Beratung zu nassen Nutzungsoptionen: Dieser Teil ist für Sie als Bewirtschafterin oder Bewirtschafter konzipiert . Sie erfahren, welche Möglichkeiten der nassen Bewirtschaftung für Ihren Betrieb bestehen . Berater ermitteln für Sie mögliche Gewinne und Erlöse . Zudem kalkulieren die Experten die anfallenden Kosten für Ihre Betriebsumstellung . Ziel dieser Beratung ist ein konkretes betriebliches Umsetzungskonzept . Dies hilft Ihnen, Ihren Betrieb wirtschaftlich stabil umzustellen . Auch hier können Sie sich alleine oder im Verbund mit anderen Betrieben beraten lassen. Sie erhalten die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss in Form einer Vollfinanzierung. Die maximale Fördersumme hängt von der Größe Ihrer Moorbodenfläche ab: 15.000 EUR bei einer Fläche zwischen 5 und 50 Hektar 25.000 EUR bei einer Fläche zwischen 50 und 200 Hektar 30.000 EUR bei einer Fläche von mehr als 200 Hektar Sie können jedoch keine Förderung erhalten, wenn Sie sich zur Bewirtschaftung nach einer bereits erfolgten Wiedervernässung beraten lassen möchten.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Folgende rechtliche Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Sie sind Flächeneigentümerin beziehungsweise Flächeneigentümer oder Sie bewirtschaften die Fläche . Ihre Moorbodenfläche ist mindestens 5 Hektar groß . Sie haben mit dem Vorhaben vor der Bewilligung noch nicht begonnen . Sie beauftragen nachweislich qualifizierte Dienstleister nach wettbewerblichen Gesichtspunkten . Bei eigentumsübergreifenden oder betriebsübergreifenden Beratungen: Sie haben eine Kooperationsvereinbarung mit Ihren Partnern geschlossen . Ausschlussgründe: Sie können keine Förderung erhalten, wenn über Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde . Sie erhalten keine Förderung, wenn Sie gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen haben . Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen .
Quelle: Förderung für Beratungsleistungen zu Wiedervernässung, Nutzungsmöglichkeiten und betrieblichen Umsetzungskonzepten (Palu) Modul 1 ( AKN--Aktionsprogramm Klimaschutz Natur ) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
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