Loading...
Loading...
BMWE (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)
Quelle: bafa.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Gefördert werden externe Beratungsleistungen zur Vorbereitung und praktischen Umsetzung von wirtschaftlichen Vorhaben in afrikanischen Zielmärkten durch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gelistete Beratungsorganisationen. Das Förderangebot erstreckt sich auf länder- und branchenspezifische Fragestellungen, rechtliche Rahmenbedingungen im Außenhandel, Business-Case-Berechnungen, Finanzierungsfragen sowie die Vorbereitung von Gründungsvorhaben. Die Finanzierung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Anteilsfinanzierung mit einer Förderquote von 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Je nach Thema gelten gestaffelte maximale Tagessätze bei einem zeitlichen Umfang von mindestens 8 Stunden pro Beratertag: Bis zu 864 EUR netto pro Tag für Marktanalysen, Marktrecherchen, Zoll- und Einfuhrbestimmungen sowie Logistikfragen. Bis zu 1.080 EUR netto pro Tag für Business-Case-Berechnungen, Zertifizierungen, Normen und den Aufbau von Vertriebsstrukturen. Bis zu 1.296 EUR netto pro Tag für Finanzierungsberatungen, Finanzierungsverhandlungen, rechtliche Rahmenbedingungen und die Gründung von Niederlassungen. Pro Beratungsgutschein werden bis zu 15 Beratertage gefördert. Sie können pro Kalenderjahr bis zu 3 Beratungsgutscheine in Anspruch nehmen, was einem jährlichen maximalen Zuschusswert von 43.740 EUR netto entspricht. Über die gesamte Laufzeit der Förderrichtlinie hinweg ist die Inanspruchnahme auf insgesamt 5 Beratungsgutscheine je Unternehmen mit einem maximalen Gesamtzuschuss von 72.900 EUR netto begrenzt. Den verbleibenden Eigenanteil von 25 % sowie die anfallende Umsatzsteuer müssen Sie selbst tragen.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Für die Förderung gelten folgende Bedingungen: Zielgruppe KMU : Antragsberechtigt sind rechtlich selbständige kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks gemäß der KMU -Definition des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Zielgruppe Erweiterter Mittelstand: Antragsberechtigt sind zudem mittelständische Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, die weniger als 500 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von bis zu 100 Millionen EUR (100.000.000 EUR ) erwirtschaften. Sie müssen ein substanzielles Interesse an einem Markteintritt in afrikanische Zielmärkte nachweisen. Die Beratung darf ausschließlich durch vom BAFA gelistete Beratungsunternehmen durchgeführt werden. Die Einhaltung der De-minimis-Obergrenze von 300.000 EUR innerhalb von 3 fließenden Steuerjahren muss gewährleistet sein. Sie müssen über ein geordnetes Rechnungswesen verfügen und den Eigenanteil von 25 % vollständig aus eigenen Mitteln bezahlen. Ausschlussgründe: Bereits vor der Bewilligung begonnene Beratungen oder zuvor geschlossene Beratungsverträge sind von der Förderung ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Ausgeschlossen sind Unternehmen, die einer offenen Rückforderungsanordnung der EU -Kommission bezüglich unzulässiger Beihilfen nicht nachgekommen sind. Beratungen durch Partnerunternehmen, verbundene Unternehmen oder bei bestehendem wirtschaftlichen Eigeninteresse (zum Beispiel Gewinnbeteiligungen) sind unzulässig. Ausgeschlossen sind Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit eingestellt haben oder über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde.
Quelle: Förderung für Beratungsleistungen im Rahmen der Beratungsgutscheine Afrika — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
Annahmequote und Alumni-Zahl sind hier nicht belegt. Eine verlässliche Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit liegt nicht vor. Prüfe die angegebenen Originalquellen.
Für dieses Programm ist keine bestätigte Bewerbungsfrist vorhanden. Das bestätigt kein offenes Bewerbungsfenster. Prüfe die offizielle Seite, bevor du Arbeit investierst.
Offizielle Programmseite öffnenQuellseite zuletzt am 2026-10-25 verglichen.