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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Quelle: forschung-it-sicherheit-kommunikationssysteme.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Sie können eine Förderung erhalten, wenn Sie als Unternehmen oder Forschungseinrichtung Technologien für den kommenden 6G-Mobilfunkstandard weiterentwickeln. Die Maßnahme unterstützt Sie dabei, Funktionsprototypen aufzubauen und in großangelegten Feldtests unter realen Bedingungen zu erproben. Gefördert werden industriegeführte Verbundprojekte. An den Vorhaben müssen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen beteiligt sein. Die Vorhaben adressieren relevante Anwendungsfelder. Dazu gehören beispielsweise die vernetzte Robotik, die Telemedizin, die Industrie 4.0 oder der Mobilitätssektor. Im Mittelpunkt steht der praktische Nachweis von 6G-exklusiven Eigenschaften gegenüber bestehenden Technologien. Sie erhalten die Zuwendung als nicht rückzahlbaren Zuschuss im Rahmen der Projektförderung. Die Förderung wird in der Regel für bis zu 3 Jahre gewährt. Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beträgt der Fördersatz grundsätzlich bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Kosten. Kleine und mittlere Unternehmen können höhere Förderquoten von bis zu 60 % erhalten. Hochschulen und Forschungseinrichtungen können im nichtwirtschaftlichen Bereich mit bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Zudem erhalten Hochschulen bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % .
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Sie bilden ein industriegeführtes Verbundprojekt aus Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen oder Forschungseinrichtungen. Sie verfügen zum Zeitpunkt der Auszahlung über eine Betriebsstätte, Niederlassung oder Einrichtung in Deutschland. Sie besitzen die notwendige Fachkunde und Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit. Sie arbeiten in der nationalen 6G-Forschungsinitiative des BMFTR (insbesondere der 6G-Plattform) mit. Sie schließen vor Beginn der Arbeiten eine schriftliche Kooperationsvereinbarung ab. Sie nutzen die Projektergebnisse ausschließlich in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz. Sie legen vor der Bewilligung eine Absichtserklärung über die Nutzung der Rechte am geistigen Eigentum vor. Ausschlussgründe: Ihr Unternehmen befindet sich in Schwierigkeiten gemäß den Beihilferichtlinien der Europäischen Union. Ihr Unternehmen ist einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission bisher nicht nachgekommen. Ihr Vorhaben führt zu indirekten staatlichen Beihilfen an beteiligte Unternehmen.
Quelle: Förderung für 6G-Feldtests: Brücke zur Kommerzialisierung von der Infrastruktur bis zum Endgerät — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
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