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Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Quelle: lwk-niedersachsen.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei der Durchführung von Projekten innerhalb forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse (FWZ). Dies geschieht teilweise mit Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes? ( GAK ). Sie erhalten die Förderung für die überbetriebliche Zusammenfassung des Holzangebots, die Professionalisierung von Zusammenschlüssen sowie die forstfachliche Betreuung mittleren und kleinen Waldbesitzes, das dem forstwirtschaftlichen Zusammenschluss angehört, durch fachkundige Personen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt für die Zusammenfassung des Holzangebots für die ersten 2 Erntefestmeter (Efm) je Hektar und Jahr EUR 2,00 pro Efm für bis zu 10 Jahre, mindestens jedoch EUR 2.500 je Antrag, und für die forstfachliche Betreuung bis zu EUR 7,00 pro Hektar, maximal jedoch 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben und mindestens EUR 500,00 je Antrag. Die Höhe Ihres Zuschusses für die Professionalisierung von Zusammenschlüssen beträgt im 1. Jahr 90 Prozent, im 2. Jahr 80 Prozent, im 3. Jahr 70 Prozent, im 4. Jahr 60 Prozent und im 5. Jahr 50 Prozent Ihrer Ausgaben für forstfachlich ausgebildetes Personal mit einer monatlichen Mindeststundenzahl von 40 Stunden je Fachkraft. Für die einmalige Erstellung eines Geschäftsplans erhalten Sie 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben über einen Zeitraum von 5 Jahren. Der Zuschuss muss mindestens EUR 2.500 betragen. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse (FWZ), die im Sinne des Bundeswaldgesetzes anerkannt sind. Die Förderung von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie führen ein elektronisches Mitgliederverzeichnisses mit folgenden Mindestangaben: fortlaufende Nummerierung je Mitglied, Name, Vorname, Anschrift, Mitgliedsfläche in Hektar, gegebenenfalls E-Mail-Adresse, Gesamtmitgliederzahl, Gesamtmitgliedsfläche. Dieses Verzeichnis müssen Sie vorlegen, wenn Sie Ihren Antrag stellen (zum 1. Mal zum 1.8.2022). Sie müssen die Einhaltung bestimmter Effizienzkriterien für die jeweiligen Maßnahmen gewährleisten. Sie müssen als FWZ während des Zuwendungszeitraums forstfachlich ausgebildetes Personal beschäftigen. Sie erhalten die Förderung nur für die in Niedersachsen im Kalenderjahr angefallene Holzmenge, die Sie für die Mitglieder im Eigen- oder Kommissionsgeschäft nachweislich vermarkten. Sie müssen als FWZ nachweislich mindestens eine ganztägige beziehungsweise 2 halbtägige Informations- und Fortbildungsveranstaltungen für Ihre Mitglieder und für an der Mitgliedschaft interessierte Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer im Zuwendungszeitraum ausrichten. Bei der Förderung der Professionalisierung von Zusammenschlüssen müssen Sie als Antragsteller ein Zusammenschluss sein, der bisher die Voraussetzungen für eine eigenständige Nutzung und Vermarktung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse nicht erfüllt. Erhalten Sie die Förderung für forstfachliche Betreuung, muss diese in ausreichendem Umfang durch eigenes fachkundiges Personal oder durch einen privatrechtlichen Betreuungsvertrag mit Dritten gewährleistet sein. Sie erhalten keine Förderung für Maßnahmen im Staatswald sowie auf Grundstücken im Eigentum von juristischen Personen, deren Kapitalvermögen sich zu mindestens 25 Prozent in den Händen von Bund und/oder Ländern befindet.
Quelle: Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
Noch keine Quelle belegt, ob dieses Programm derzeit Anträge annimmt. Vor einem Antrag beim Fördergeber prüfen.
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