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Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Quelle: stmi.bayern.de · Link erreichbar, geprüft am 25. Okt. 2026
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Sportverein oder -verband bei Angeboten des Breiten- und Nachwuchsleistungssports (organisierter Sport) für Menschen mit und ohne Behinderung. Als Sportverein erhalten Sie eine Förderung für den Sportbetrieb (Vereinspauschale) und den Bau von Sportstätten. Als Sportverband erhalten Sie eine Förderung für den Sportbetrieb im Breitensport, den Sportbetrieb im Nachwuchsleistungssport, Investitionen für den Neubau, die Erweiterung den Umbau, die Modernisierung oder Sanierung von anerkannten Trainingsstätten für den Nachwuchsleistungssport (Bundesstützpunkte, Landesstützpunkte und der Olympiastützpunkt Bayern), die Ausrichtung von Sportgroßveranstaltungen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder als Darlehen. Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang Ihrer Maßnahme ab. Bei der Förderung des Sportstättenbaus von Vereinen beträgt der reguläre nicht rückzahlbare Zuschuss bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Ausgaben ab 250.000 EUR kann zusätzlich ein Darlehen von bis zu 10 % gewährt werden. Für Gemeinschaftsprojekte und Regionalstützpunkte sind zusätzliche Förderungen möglich.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Dies ist Quellenkontext der amtlichen Sammlung. Die Angaben wurden nicht als individuelle Förderberechtigung geprüft. Prüfe die aktuelle Richtlinie vor einem Antrag.
Antragsberechtigt sind Vereine mit Rechtspersönlichkeit, die gemeinnützig sind, ihren Sitz in Bayern haben und deren Satzung als Vereinszweck die Pflege des Sports oder einer Sportart enthält, gemeinnützige Sportfachverbände und sonstige Anschlussorganisationen mit Sitz in Bayern, die Mitglied in einer anerkannten Dachorganisation sind. Anerkannte Dachorganisationen sind der Bayerische Landes-Sportverband e.V. , der Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Bayern e.V. , der Bayerische Sportschützenbund e.V. und der Oberpfälzer Schützenbund e.V. Die Förderung des außerschulischen Sports ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen für Ihren Verein oder Verband eine steuerrechtliche Gemeinnützigkeit nachweisen können, geordnete Finanz- und Kassenverhältnisse aufweisen und Unterlagen für eine etwaige Nachprüfung bereithalten. Vereinsförderung: Ihr Verein muss aktive Jugendarbeit leisten. Kinder bis 17 Jahre und junge Erwachsene bis einschließlich 26 Jahre müssen mindestens 10 % Ihrer Mitglieder ausmachen. Diese Voraussetzung entfällt bei Vereinen zur Pflege des Behinderten-, Rehabilitations- und Seniorensports. Ihr Beitragsaufkommen muss dem Jahresbeitrag von 12 EUR je Mitglied bis 13 Jahre, von 25 EUR je Mitglied bis 17 Jahre und von 50 EUR je erwachsenes Mitglied entsprechen. Verbandsförderung: Sie müssen sich dem Code der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA-Code) unterworfen haben und aktive Dopingprävention betreiben. Ihr Beitragsaufkommen muss dem Jahresbeitrag von 1 EUR für jedes gemeldete Mitglied entsprechen. Im Übrigen richten sich die spezifischen Voraussetzungen nach der Art der geförderten Maßnahme.
Quelle: Förderung des organisierten Sports (Sportförderrichtlinien) — Förderdatenbank des Bundes (BMWE) — CC BY 4.0; Änderungen: von Draupnir strukturiert, Text umgeformt — foerderdatenbank.de
Status: nicht belegt
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